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(2024) Welche Freibeträge können Rentner nutzen?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2023 finden Sie unter:
(2023): Welche Freibeträge können Rentner nutzen?

Welche Freibeträge können Rentner nutzen?

Rentner, die eine Steuererklärung abgeben, können verschiedene Freibeträge und Pauschalen geltend machen, um ihr zu versteuerndes Einkommen zu senken.

1. Rentenfreibetrag
  • Der Rentenfreibetrag wird im zweiten vollen Jahr des Rentenbezugs festgelegt.
  • Im Jahr des Rentenbeginns und im zweiten Jahr wird die Rente mit dem Besteuerungsanteil versteuert. Der Restbetrag bildet den Rentenfreibetrag, der lebenslang unverändert steuerfrei bleibt.
  • Ab dem dritten Jahr ist die Rente nach Abzug des Rentenfreibetrags und des Werbungskosten-Pauschbetrags von 102 Euro steuerpflichtig.
2. Versorgungsfreibetrag für Beamte und Werksrentner
  • Der Freibetrag gilt für Pensionen und Betriebsrenten.
  • Für Pensionäre im Jahr 2024 beträgt der Freibetrag 13,6 % der Bezüge, maximal 1.020 Euro, plus ein Zuschlag von 306 Euro.
  • Mitsamt dem Werbungskosten-Pauschbetrag bleiben bis zu 1.428 Euro steuerfrei.
3. Altersentlastungsbetrag
  • Gilt für Rentner mit Nebeneinkünften.
  • Wer 2023 das 64. Lebensjahr vollendet hat, erhält ab 2024 13,6 %, maximal 646 Euro.
  • Wer 2024 das 64. Lebensjahr vollendet, erhält ab 2025 13,2 %, maximal 627 Euro.
4. Werbungskosten-Pauschbetrag
  • Rentner erhalten einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro pro Jahr.
  • Höhere Werbungskosten (z.B. Steuerberatungskosten) können alternativ angesetzt werden.
5. Sonderausgaben
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können als Sonderausgaben in der "Anlage Vorsorgeaufwand" angegeben werden.
  • Spenden sind ebenfalls als Sonderausgaben absetzbar. Gibt es keine, wird eine Pauschale von 36 Euro abgezogen.
6. Außergewöhnliche Belastungen
7. Minijob
  • Rentner über 65 Jahren, die einem Minijob nachgehen, erhalten diese Einkünfte steuerfrei.

Tipp: Wenn das Einkommen eines Rentners mit allen Freibeträgen und Pauschalen unter dem Grundfreibetrag von 11.784 Euro (2024) bleibt, sind keine Steuern fällig.

Rechner
  • Arbeitstage-Rechner: Mit unserem Arbeitstage-Rechner ermitteln Sie ganz einfach die Zahl der Arbeitstage in einem beliebigen Zeitraum.
  • Rechner für die Rentenbesteuerung: Müssen Sie Ihre ganze Rente versteuern oder nur einen Teil? Mit unserem Rechner zur Rentenbesteuerung ermitteln Sie schnell und einfach den Besteuerungsanteil der Rente und den Rentenfreibetrag.
  • Einkommensteuer-Rechner: Sie wollen die wahrscheinliche Höhe der Einkommensteuer ganz schnell berechnen? Nutzen Sie unseren Einkommensteuer-Rechner um die aus Ihrem zu versteuernden Einkommen resultierende Steuerlast zu ermitteln.
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