Ein Werktag ist ein Tag, an dem das Arbeiten ohne besondere Einschränkungen gesetzlich zulässig ist. Nach § 3 Abs. 2 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) gelten als Werktag „alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.“
Üblicherweise sind daher die Tage von Montag bis einschließlich Samstag Werktage. Im Gegensatz dazu ist ein Arbeitstag ein Tag, an dem tatsächlich gearbeitet wird.
In den meisten Berufen des Gewerbes und Handwerks sind nur der Montag bis einschließlich Freitag Arbeitstage.
In einigen Branchen, z. B. im Handel, Verkehrswesen oder Gastgewerbe aber sind durchaus Samstage oder auch Sonntage Arbeitstage.