(2024)
Welche dem Kindergeld vergleichbaren Leistungen muss ich angeben?
Generell steht allen Eltern Kindergeld zu, es gibt jedoch Ausnahmen, wenn andere finanzielle Leistungen gezahlt werden. Diese müssen Sie im entsprechenden Formular angeben.
Ausnahmen vom Kindergeldanspruch:
Teilkindergeld: Wenn der Kinderzuschuss oder die Kinderzulage zur Rente niedriger sind als das Kindergeld, wird die Differenz als Teilkindergeld gezahlt. Dies betrifft auch vergleichbare Leistungen aus einem anderen EU-Staat, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz.
Änderung seit 2023: Seit 2023 gibt es keine Staffelung der Kindergeldbeträge nach Anzahl der Kinder mehr. Die Höhe des Kindergeldes beträgt nun einheitlich 250 Euro pro Kind, sodass Zählkinder bei der Berechnung des Kindergelds keine Rolle mehr spielen.
Wichtiger Hinweis:
Ansprüche auf Kindergeld müssen auch dann angegeben werden, wenn Sie im betreffenden Jahr kein Kindergeld erhalten haben, etwa wenn das Kind erst im Dezember geboren wurde oder das Kindergeld erst im Folgejahr gezahlt wird. Auch bei getrenntem Leben, wenn das Kindergeld zur Unterhaltsberechnung herangezogen wird, müssen Sie die Hälfte des Kindergeldes als Anspruch angeben.
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