Welche dem Kindergeld vergleichbaren Leistungen muss ich angeben?
Generell steht allen Eltern Kindergeld zu, es gibt jedoch Ausnahmen, wenn andere finanzielle Leistungen gezahlt werden. Diese müssen Sie im entsprechenden Formular angeben.
Ausnahmen vom Kindergeldanspruch
Teilkindergeld
Wenn der Kinderzuschuss oder die Kinderzulage zur Rente niedriger sind als das Kindergeld, wird die Differenz als Teilkindergeld gezahlt. Dies betrifft auch vergleichbare Leistungen aus einem anderen EU-Staat, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz.
Einheitliches Kindergeld und Abschaffung der "Zählkinder"
Zum 1. Januar 2023 wurde die Staffelung der Kindergeldbeträge abgeschafft. Früher hing die Höhe des Kindergeldes von der Anzahl der Kinder ab – ab dem dritten Kind war das Kindergeld höher. Nun gilt für jedes Kind ein einheitlicher Betrag von 250 Euro pro Monat.
Damit entfällt auch die Rolle der "Zählkinder". Zählkinder sind Kinder, die nicht direkt Kindergeld erhalten, aber bei der Berechnung der Höhe berücksichtigt wurden. Diese Regelung war insbesondere bei Patchwork-Familien oder Kindern aus vorherigen Beziehungen relevant.
Weitere Hinweise:
- Ansprüche auf Kindergeld müssen auch dann angegeben werden, wenn Sie im betreffenden Jahr kein Kindergeld erhalten haben, etwa wenn das Kind erst im Dezember geboren wurde und das Kindergeld erst im Folgejahr gezahlt wird.
- Wird das Kindergeld zur Unterhaltsberechnung herangezogen, müssen getrennt lebende Eltern jeweils die Hälfte des Kindergeldes als Anspruch angeben.
Rechner
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