Erläuterung
Im Feld "Erläuterung" können detaillierte Informationen zu den beweglichen Wirtschaftsgütern angegeben werden, für die eine Abschreibung vorgenommen wird.
Erforderliche Angaben:
- Anschaffungskosten: Betrag der Kosten, die für den Erwerb oder die Herstellung des Wirtschaftsguts angefallen sind (inkl. Nebenkosten).
- Anschaffungsdatum: Datum der Anschaffung oder Herstellung.
- Nutzungsdauer: Dauer, über die das Wirtschaftsgut voraussichtlich genutzt wird (gemäß AfA-Tabelle).
Beispiel: Es wurde eine Couch für das Wohnzimmer der vermieteten Wohnung am 01.07.2024 für 1.800 Euro angeschafft. Die Nutzungsdauer beträgt gemäß der amtlichen AfA-Tabelle 13 Jahre. Die Couch wird ausschließlich für die Nutzung durch die Mieter bereitgestellt.
Abschreibung erfolgt ...
Dieses Feld gibt an, wie die Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter im Zusammenhang mit vermieteten Immobilien (z. B. Möbel, Haushaltsgeräte) vorgenommen wird. Die Optionen bedeuten:
laut Erläuterung:
Wählen Sie diese Option, wenn die Abschreibung neu beginnt oder Änderungen gegenüber dem Vorjahr vorliegen.
Beispiel: Ein neuer Kühlschrank für eine Mietwohnung wurde im März 2024 für 600 Euro netto angeschafft und wird über 5 Jahre abgeschrieben.
wie im Vorjahr:
Wählen Sie diese Option, wenn die Abschreibung unverändert fortgeführt wird, z. B. im zweiten Jahr einer linearen Abschreibung.
Beispiel: Die Abschreibung eines Esstischs, der 2023 für 1.000 Euro netto angeschafft wurde, wird ohne Änderungen fortgeführt.
Hinweis: Im Feld "Erläuterung" müssen immer Angaben zum Wirtschaftsgut und zur Abschreibung gemacht werden.