(2024)
Wie errechnet sich mein Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung 2024?
Berechnung des Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung
Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) richtet sich nach dem Bruttomonatsverdienst. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den Beitrag, während nicht berufstätige Familienangehörige (Ehepartner, Kinder) beitragsfrei mitversichert sind.
Beitragssätze:
- Allgemeiner Beitragssatz: Gilt für Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld, z.B. Angestellte. Auch Rentner zahlen diesen Satz, obwohl sie keinen Krankengeldanspruch haben.
- Ermäßigter Beitragssatz: Gilt bei fehlendem Anspruch auf Krankengeld, z.B. für Studenten und Selbstständige.
Freiwillig Versicherte können ab der siebten Krankheitswoche über den allgemeinen Beitragssatz Anspruch auf Krankengeld erwerben. Bis zur siebten Woche muss der Verdienstausfall privat oder über einen Wahltarif abgesichert werden.
Beitragssatz und Zusatzbeitrag:
Seit 2015 beträgt der allgemeine Beitragssatz 14,6 %, aufgeteilt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Zusätzlich zahlt der Arbeitnehmer einen kassenabhängigen Zusatzbeitrag, ... im Jahr 2024 durchschnittlich 1,7 % beträgt.
Beitragsbemessungsgrenze:
Der Versicherungsbeitrag wird nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet, die im Jahr 2024 bei 62.100 Euro jährlich bzw. 5.175 Euro monatlich liegt. Einkommen oberhalb dieser Grenze wird nicht mit Beiträgen belastet.
Kürzung des Beitrags:
Da der allgemeine Beitragssatz das Krankengeld absichert, werden die Beiträge pauschal um 4 % gekürzt, wenn ein Anspruch auf Krankengeld besteht. Auch der Zusatzbeitrag wird in die Berechnung der Kürzung einbezogen.
Rechner
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- Erbschaftsteuer-Rechner: Bei Erbschaften kassiert der Staat mit. Für nahe Angehörige gibt es allerdings hohe Freibeträge. Der Rechner ermittelt die Erbschaftsteuer abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis.
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