Die Erbschaftsteuer und die Schenkungsteuer werden nach drei Steuerklassen erhoben. Die jeweilige Steuerklasse ist abhängig vom Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser bzw. zum Schenker:
Steuerklasse I
Sie gilt für den Ehegatten, den Lebenspartner, die Kinder (eheliche und nichteheliche Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, nicht jedoch Pflegekinder), Enkel und Urenkel sowie für Eltern und Großeltern bei Erwerben von Todes wegen.
Steuerklasse II
Sie gilt für Eltern und Voreltern - soweit sie nicht zur Steuerklasse I gehören -, Geschwister, Geschwisterkinder, Stiefeltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, geschiedene Ehegatten und den Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft.
Steuerklasse III
Sie gilt für alle übrigen Erwerber