Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen: Wann lohnt es sich?
Wenn Sie durch Ihren Steuerbescheid finanziell benachteiligt werden, können Sie Einspruch einlegen. Das lohnt sich insbesondere, wenn das Finanzamt bestimmte Kosten nicht anerkannt hat oder Berechnungsfehler vorliegen. Im Folgenden erfahren Sie, in welchen Fällen ein Einspruch sinnvoll ist und worauf Sie dabei achten sollten.
Wann lohnt sich ein Einspruch gegen den Steuerbescheid?
Ein Einspruch gegen den Steuerbescheid lohnt sich, wenn Sie durch die Festsetzung finanziell benachteiligt werden. Häufige Gründe dafür sind:
- Vergessene Aufwendungen: Sie haben bestimmte Kosten (z. B. Werbungskosten oder Sonderausgaben) nicht in Ihrer Steuererklärung angegeben und möchten dies nachträglich korrigieren.
- Nicht anerkannte Werbungskosten: Das Finanzamt hat beispielsweise Fahrtkosten, Kosten für das häusliche Arbeitszimmer oder Arbeitsmittel nicht berücksichtigt.
- Nicht berücksichtigte haushaltsnahe Dienstleistungen: Ausgaben für Handwerkerleistungen oder Haushaltshilfen wurden nicht anerkannt.
- Nicht angewendete steuerzahlerfreundliche Urteile: Das Finanzamt hat aktuelle Urteile oder Verwaltungsanweisungen nicht beachtet, die zu einer günstigeren Besteuerung führen könnten.
- Fehlerhafte Berechnung: Es können auch Rechenfehler des Finanzamts vorliegen, die zu einer höheren Steuerlast führen.
Tipp: „Erläuterung zur Festsetzung“ genau prüfen
Achten Sie besonders auf die „Erläuterung zur Festsetzung“ im Steuerbescheid. Dieser Abschnitt befindet sich unter der Berechnung und enthält detaillierte Hinweise darauf, warum das Finanzamt bestimmte Werbungskosten oder Sonderausgaben nicht anerkannt hat.
Sollten die Gründe unklar oder widersprüchlich sein, kann es sinnvoll sein, direkt beim Finanzamt nachzufragen. Oft lassen sich Unstimmigkeiten in einem kurzen Telefonat klären, ohne dass Sie formal Einspruch einlegen müssen.
Fazit: Einspruch gegen den Steuerbescheid gut prüfen
Ein Einspruch gegen den Steuerbescheid kann sich finanziell lohnen, wenn begründete Einwände vorliegen. Prüfen Sie den Bescheid daher sorgfältig, insbesondere die Erläuterungen zur Festsetzung. Im Zweifelsfall hilft ein Anruf beim Finanzamt oder die Beratung durch einen Steuerberater weiter.
Rechner
- Steuerberaterkosten berechnen: Die Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV) regelt ganz genau welche Gebühren ein Steuerberater abrechnen darf. Unser Rechner sagt Ihnen, mit welchen Kosten Sie abhängig von Ihrem Steuerfall rechnen müssen.
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