(2024)
Steuern sparen mit Spenden
Mit einer Spende kann nicht nur die Arbeit einer Hilfsorganisation unterstützt werden, sondern auch die eigene Steuerlast gesenkt werden. Dennoch sollte der wohltätige Gedanke im Vordergrund stehen. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wer die Spende erhält und wie das Geld verwendet wird.
Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) bietet hierbei Orientierung. Es vergibt ein Spendensiegel an seriöse Organisationen, die bestimmte Kriterien erfüllen müssen. Das DZI prüft unter anderem, wie die Spendengelder verwendet werden, sowie die Kosten für Werbung und Verwaltung. Diese Ausgaben dürfen nicht unverhältnismäßig hoch sein. Als Richtwert gilt: Verwaltungskosten, die mehr als 35 % der Gesamtausgaben betragen, sind nicht akzeptabel.
Organisationen mit DZI-Spendensiegel dürfen dieses auf ihrer Website und in Publikationen nutzen. Aktuell listet das DZI etwa 250 Organisationen, von „action medeor“ bis zur „Zukunftsstiftung Entwicklungshilfe“. Ein fehlendes Spendensiegel bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass die Organisation unseriös ist, da die Teilnahme am freiwilligen „Spenden-TÜV“ mit jährlichen Gebühren verbunden ist.
In solchen Fällen kann ein Blick in den Jahresbericht der Organisation Aufschluss über die Mittelverwendung geben – oft informativer als ein einfaches Werbeprospekt.
Neben dem guten Gewissen hat der Spender den Vorteil, die Spende steuerlich geltend machen zu können. Spenden werden als Sonderausgaben in der Steuererklärung abgesetzt. Die im Veranlagungsjahr 2024 getätigten Spenden werden im Mantelbogen der Einkommensteuererklärung eingetragen. Seit 2007 wird für Spenden bis 200 Euro lediglich ein einfacher Zahlungsnachweis, wie ein Kontoauszug oder Überweisungsbeleg, benötigt. Für höhere Beträge ist eine Spendenbescheinigung erforderlich, die die meisten Organisationen automatisch zu Beginn des folgenden Jahres verschicken.
Achtung: Nicht jede Spende oder jeder Mitgliedsbeitrag ist steuerlich absetzbar. Beiträge an Sportvereine, Karnevalsvereine, Heimatvereine oder Gesangsvereine werden nicht anerkannt. Dagegen sind Spenden und Mitgliedsbeiträge an Vereine, die im Bereich Natur-, Tierschutz, Wohlfahrt oder Denkmalschutz tätig sind, steuerlich absetzbar.
Bei Parteispenden gibt es eine besondere Regelung: Hier erhält man eine direkte Steuerermäßigung von 50 % der Spende, bis zu maximal 825 Euro (Ledige) bzw. 1.650 Euro (Verheiratete). Beträge darüber hinaus können als Sonderausgaben bis zu den Höchstbeträgen von 1.650 Euro (Ledige) bzw. 3.300 Euro (Verheiratete) abgesetzt werden.
Neben Geldspenden können auch Sachspenden steuerlich geltend gemacht werden. Wer z. B. alte Kleidung an eine gemeinnützige Organisation spendet, sollte eine Spendenbescheinigung anfordern, die den Marktwert und den Zustand der gespendeten Gegenstände dokumentiert.
Rechner
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