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Bundesland
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Geben Sie hier an, in welchem Bundesland sich das zuständige Finanzamt befindet.

Die Zuständigkeit für Ihr Finanzamt hängt von Ihrem Wohnsitz oder Ihrem Firmensitz ab. In Deutschland ist die Zuständigkeit klar geregelt:

  • Privatpersonen: Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk sich Ihr Hauptwohnsitz befindet.
  • Unternehmen: Hier ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich der Sitz des Unternehmens oder die Betriebsstätte befindet.
  • Gemeinschaften: Wenn Sie Anteile an einer Gemeinschaft besitzen, sollten Sie sich an das Finanzamt wenden, das für den Sitz dieser Gemeinschaft zuständig ist.

Wichtig: Ohne die Auswahl des Bundeslandes ist eine Auswahl des zuständigen Finanzamts nicht möglich.

Steuernummer
Steuernummer
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Steuernummer
Steuernummer
Steuernummer
Steuernummer
Steuernummer
Steuernummer
Steuernummer
Steuernummer

Tragen Sie hier die Steuernummer ein, unter welcher das Unternehmen oder die Gemeinschaft geführt wird.

Anzugeben ist hier die Steuernummer, die das Finanzamt zugeteilt hat, nicht die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (nach § 27a UStG).

Falls Sie mehrere Steuernummern haben, ist hier die Steuernummer des betreffenden Betriebes oder der Gesellschaft einzutragen.

Finanzamt
Finanzamt
Finanzamt
Finanzamt
Finanzamt
Finanzamt
Finanzamt
Finanzamt
Zuständiges Finanzamt
Finanzamt
Finanzamt
Finanzamt
Finanzamt
Finanzamt
Finanzamt
Finanzamt
Finanzamt

Wählen Sie hier das zuständige Finanzamt aus.

Die Zuständigkeit für Ihr Finanzamt hängt von Ihrem Wohnsitz oder Ihrem Firmensitz ab. In Deutschland ist die Zuständigkeit klar geregelt:

  • Privatpersonen: Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk sich Ihr Hauptwohnsitz befindet.
  • Unternehmen: Hier ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich der Sitz des Unternehmens oder die Betriebsstätte befindet.
  • Gemeinschaften: Wenn Sie Anteile an einer Gemeinschaft besitzen, sollten Sie sich an das Finanzamt wenden, das für den Sitz dieser Gemeinschaft zuständig ist.

Die von Lohnsteuer kompakt verwendete Auswahlliste basiert auf dem amtlichen Verzeichnis des Bundeszentralamtes für Steuern, in dem alle aktuellen Finanzämter aufgelistet sind.

In Klammern finden Sie auch die vierstellige Bundesfinanzamt-Nummer (BUFA-Nummer). Die letzten zwei bzw. drei Stellen der BUFA-Nr. bilden - je nach Bundesland - zugleich den ersten Zahlenblock Ihrer Steuernummer.

Gemeinschaft / Gesellschaft

Sofern die Anteile an der Steuerbegünstigung gesondert und einheitlich festgestellt werden, machen Sie hier Angaben zur Besteuerungsgrundlage.

Gesondert und einheitlich festgestellter Betrag nach § 10g EStG

Geben Sie die Steuerbegünstigung nach § 10g EStG an, die gesondert und einheitlich festgestellt wurde.

Wem ist die Steuerbegünstigung nach § 10 g EStG zuzuordnen?
Wem ist die Steuerbegünstigung nach § 10g EStG zuzuordnen?

Wählen Sie aus, wem die Steuerbegünstigung nach § 10g EStG zuzuordnen ist.

 

Steuerbegünstigung nach § 10g EStG für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden: Abzugsbetrag

Tragen Sie hier die Summe der Steuerbegünstigungen nach § 10g EStG für schutzwürdige Kulturgüter ein, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden.

Wurden Anteile an einer Steuerbegünstigung nach § 10g EStG gesondert und einheitlich festgestellt?

Sofern Anteile an der Steuerbegünstigung nach § 10g EStG gesondert und einheitlich festgestellt wurden, wählen Sie hier "ja" aus und machen in den nachfolgenden Feldern Angaben zu der Besteuerungsgrundlage.


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