Welche Einkunftsarten und Anlagen werden von Lohnsteuer kompakt 2024 unterstützt?
Programmumfang nach § 87c AO
Die Einkommensteuererklärung kann mit dieser Software nur für in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Personen erstellt werden. Wenn Sie in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs. 4 EStG) sind, ist eine Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung mit dieser Anwendung nicht möglich.
Die neueste Version für das Steuerjahr 2024 unterstützt Sie bei der Erstellung der Steuererklärung in folgenden Bereichen:
- Steuerhauptformular - Einkommensteuererklärung für (unbeschränkt) steuerpflichtige Personen
- Anlage Sonderausgaben
- Anlage Außergewöhnliche Belastungen
- Anlage WA-ESt - Weitere Angaben und Anträge in Fällen mit Auslandsbezug
- Anlage Kind - Angaben zur steuerlichen Berücksichtigung der Kinder
- Anlage VOR - Vorsorgeaufwand
- Anlage AV - Riester-Rente (Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben nach § 10a EStG)
- Anlage N - Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- Anlage N - Doppelte Haushaltsführung (Neu ab 2023)
- Anlage N-AUS - Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- Anlage R - Renten und andere Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen
- Anlage R-AUS - Renten und andere Leistungen aus ausländischen Versicherungen / ausländischen Rentenverträgen /ausländischen betrieblichen Versorgungseinrichtungen
- Anlage R-AV/bAV - Leistungen aus inländischen Altersvorsorgeverträgen und aus der inländischen betrieblichen Altersversorgung
- Anlage V - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Anlage V-FeWo - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Ferienwohnungen und aus kurzfristiger Vermietung
- Anlage KAP - Einkünfte aus Kapitalvermögen (zunächst Zins- und Dividendenerträge)
- Anlage KAP-BET - Erträge und anrechenbare Steuern aus Beteiligungen
- Anlage KAP-INV - Erklärung von Investmentfonds, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlagen
- Anlage S - Einkünfte aus selbständiger Arbeit
- Hinweis: Einkünfte aus Gesellschaften nach § 15 EStG sowie aus Wagniskapitalgesellschaften können derzeit leider nicht erfasst werden.
- Anlage G - Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Hinweis: Einkünfte aus Gesellschaften nach § 15b EStG (Steuerstundungsmodelle), Einkünfte aus der Veräußerung an eine REIT-AG sowie Einkünfte aus gewerblicher Tierzucht, Termingeschäften oder Beteiligungen können nicht erfasst werden.
- Anlage Corona - Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und vergleichbare Zuschüsse
- Anlage EÜR - Einnahmen-Überschussrechnung
- Die Einnahmenüberschussrechnung (nach § 4 Abs. 3 EStG) ist die einfachste Art der Gewinnermittlung
- Anlage SO - Sonstige Einkünfte
- Anlage SO 1. Teil: Hier können erhaltene Unterhaltszahlungen, wiederkehrende Bezüge, Leistungen und Abgeordnetenbezüge erfasst werden.
- Anlage SO 2. Teil: Hier können Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (Grundstücke, Wirtschaftsgüter) angegeben werden.
- Anlage AUS - Ausländische Einkünfte (Neu ab 2023)
- Hinweis: Pauschal besteuerte Einkünfte aus dem Ausland, Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 bis 13 AStG, Familienstiftungen nach § 15 AStG, Anrechnung ausländischer Steuern bei Sondervergütungen nach § 50d Abs. 10 Satz 5 EStG können nicht erfasst werden.
- Anlage Unterhalt - Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen (im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen)
- Anlage FW - Steuerbegünstigung zur Förderung des Wohneigentums und Vorkostenabzug (nach §10e EStG)
- Anlage Energetische Maßnahmen - Aufwendungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden
- Anlage Mobilitätsprämie - Angaben zum Antrag auf Mobilitätsprämie
Wir werden Sie regelmäßig in unserem Newsletter und auf Facebook sowie Twitter zu den aktuellen Updates auf dem Laufenden halten.
Folgende Anlagen zur Einkommensteuererklärung stehen nicht zur Verfügung:
- Anlage N-GRE - Grenzgänger in Baden-Württemberg (Arbeitsplatz in F, CH, A)
- Anlage L - Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Anlage Forstwirtschaft - Tarifbegünstigte Einkünfte aus Holznutzungen (zu Anlage L)
- Anlage WEIN - Nichtbuchführende Weinbaubetriebe (zu Anlage L)
Rechner
- Förderrechner Riester-Rente: Mit dem Riester-Rechner können Sie Ihre persönlichen Daten zur Riester-Rente berechnen. Der Rechner ermittelt wie hoch die verschiedenen Zulagen ausfallen und welche Höchstgrenzen für Sie relevant sind.
- Rechner für die Rentenbesteuerung: Müssen Sie Ihre ganze Rente versteuern oder nur einen Teil? Mit unserem Rechner zur Rentenbesteuerung ermitteln Sie schnell und einfach den Besteuerungsanteil der Rente und den Rentenfreibetrag.
- Einkommensteuer-Rechner: Sie wollen die wahrscheinliche Höhe der Einkommensteuer ganz schnell berechnen? Nutzen Sie unseren Einkommensteuer-Rechner um die aus Ihrem zu versteuernden Einkommen resultierende Steuerlast zu ermitteln.