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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Was ist eine gesetzliche Leibrente?

Eine gesetzliche Leibrente ist eine gleichbleibende Zahlung, die lebenslang an eine Person gebunden ist. Dazu zählen Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der landwirtschaftlichen Alterskasse oder berufsständischen Versorgungseinrichtungen. Diese Renten werden nur teilweise besteuert, wobei der Besteuerungsanteil vom Jahr des Rentenbeginns abhängt.

Besteuerungsanteil und steuerfreier Rentenbetrag

Wenn Sie 2024 in Rente gehen, beträgt der steuerpflichtige Anteil Ihrer Rente 83 %. Der steuerfreie Teil der Rente wird im Folgejahr des Rentenbeginns festgelegt und bleibt für die gesamte Rentenbezugsdauer unverändert. Rentenerhöhungen, die aufgrund von Anpassungen erfolgen, werden jedoch in voller Höhe versteuert.

Mitteilung ans Finanzamt

Rentenbezieher können bei der gesetzlichen Rentenversicherung eine „Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt“ anfordern. Diese Mitteilung enthält die relevanten Daten für die Steuererklärung und wird in den folgenden Jahren automatisch zugesandt. Ein zusätzlicher Eintrag des Besteuerungsanteils in der Steuererklärung ist nicht erforderlich.

Arten von Leibrenten

Zu den Leibrenten gehören insbesondere:

  • Altersrenten
  • Erwerbsminderungsrenten
  • Berufsunfähigkeitsrenten
  • Witwen-/Witwerrenten
  • Waisenrenten
  • Erziehungsrenten

Auch einmalige Leistungen wie Sterbegeld oder Abfindungen von Kleinbetragsrenten sind anzugeben.

Sonderregelungen für Verfolgte des NS-Regimes

Sollten in der Rentenberechnung Zeiten aufgrund von Verfolgung im Sinne des § 1 des Bundesentschädigungsgesetzes (BEG) berücksichtigt worden sein, informieren Sie das Finanzamt formlos. Dies gilt auch für Hinterbliebenenrenten, wenn der Verstorbene als Verfolgter anerkannt war. Das Finanzamt prüft, ob diese Renten steuerfrei sind.

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