Was regelt das Alterseinkünftegesetz von 2005?
Das Alterseinkünftegesetz von 2005 regelt die Besteuerung von Renten und betrifft sowohl Rentner, die bereits 2005 in Rente waren, als auch zukünftige Rentner. Die steuerliche Belastung für Neurentner steigt jedes Jahr, gleichzeitig gibt es jedoch auch Vorteile für Arbeitnehmer durch steuerlich begünstigte Altersvorsorge.
Steuerlich begünstigte Altersvorsorge
Neben der gesetzlichen Rentenversicherung werden auch private Rentenversicherungen als Altersvorsorge anerkannt, insbesondere die Basis-Rente oder Rürup-Rente. Beiträge zu privaten Rentenversicherungen sind nur dann steuerlich begünstigt, wenn sie eine lebenslange Rente bieten. Der Versicherte muss bei Rentenbeginn mindestens 60 Jahre alt sein. Für Verträge ab 2012 darf die Rentenzahlung nicht vor dem 62. Lebensjahr beginnen. Dies stellt sicher, dass die Produkte ausschließlich der Altersvorsorge dienen.
Besteuerung von Renten
Seit 2005 werden 50 % der Alterseinkünfte besteuert. Zwischen 2006 und 2020 steigt der steuerpflichtige Anteil der Renten jährlich um zwei Prozentpunkte, ab 2021 nur noch um einen Prozentpunkt pro Jahr. Ab 2023 steigt der Besteuerungsanteil für Neurentner jedoch nur noch um einen halben Prozentpunkt jährlich. Renten, die ab 2024 beginnen, haben somit einen Besteuerungsanteil von 83 %. Der volle Besteuerungsanteil von 100 % wird erstmals 2058 erreicht.
Urteil zur Doppelbesteuerung
Im Mai 2021 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass eine Doppelbesteuerung von Renten nur in Einzelfällen möglich ist. Die grundsätzliche Systematik der Rentenbesteuerung hält der BFH für rechtens, auch den begrenzten Abzug von Altersvorsorgeaufwendungen und die teilweise Steuerbefreiung der Renten. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im November 2023 die Verfassungsbeschwerden gegen die BFH-Urteile abgewiesen, da sie nicht hinreichend begründet waren.
Was folgt für Betroffene?
Es ist wahrscheinlich, dass die Vorläufigkeitsvermerke in den Einkommensteuerbescheiden bald aufgehoben werden. Wer glaubt, dass in seinem Fall eine Doppelbesteuerung vorliegt, sollte weiterhin Einspruch gegen aktuelle Steuerbescheide einlegen und eine Berechnung zur Doppelbesteuerung vorlegen. Geeignete Nachweise wie Versicherungsverläufe oder Steuerbescheide aus der Einzahlungsphase müssen dem Einspruch beigefügt werden.
Aktuell befasst sich der BFH erneut mit einer möglichen Doppel- oder Übermaßbesteuerung von Renten (Az. X R 9/24). Rentner sollten daher ihre Einsprüche aufrecht erhalten oder neu einlegen.
Rechner
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- Rechner für die Rentenbesteuerung: Müssen Sie Ihre ganze Rente versteuern oder nur einen Teil? Mit unserem Rechner zur Rentenbesteuerung ermitteln Sie schnell und einfach den Besteuerungsanteil der Rente und den Rentenfreibetrag.
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