Wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Rentner sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn ihr Gesamtbetrag der Einkünfte den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. Im Jahr 2024 liegt der Grundfreibetrag bei:
- 11.784 Euro für Ledige
- 23.568 Euro für Verheiratete
Steuerpflichtige Einkünfte:
- Gesetzliche Rente (Anlage R)
- Private Renten
- Mieteinnahmen (Anlage V)
- Kapitaleinkünfte (Anlage KAP)
- Weitere Einkünfte
Besteuerungsanteil der Rente:
Nicht die gesamte Rente ist steuerpflichtig. Der Besteuerungsanteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns:
- Für Neurentner im Jahr 2024: 83 % der Rente sind steuerpflichtig.
- Für Rentner, die vor 2005 in Rente gingen: 50 % der Rente sind steuerpflichtig.
Ein persönlicher Rentenfreibetrag wird im zweiten Rentenjahr festgelegt und bleibt lebenslang unverändert. Rentenerhöhungen ab dem dritten Rentenjahr sind vollständig steuerpflichtig.
Beispiel:
Herr Mustermann, der 2005 in Rente ging, hat eine jährliche Rente von 30.000 Euro. Sein steuerfreier Freibetrag liegt bei 15.000 Euro. Solange seine Gesamteinkünfte den Grundfreibetrag nicht überschreiten, muss er keine Steuererklärung abgeben. Bei einem Jahresnettoeinkommen von 15.000 Euro würde ein alleinstehender Rentner jedoch den Grundfreibetrag überschreiten und wäre zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet.
Tipp: Rentner sollten mögliche Werbungskosten geltend machen, um ihre Steuerlast zu senken. Hierzu gehört beispielsweise der Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro.
Rechner
- Rechner für die Rentenbesteuerung: Müssen Sie Ihre ganze Rente versteuern oder nur einen Teil? Mit unserem Rechner zur Rentenbesteuerung ermitteln Sie schnell und einfach den Besteuerungsanteil der Rente und den Rentenfreibetrag.
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