Welche Zuschüsse zur Krankenversicherung muss ich angeben?
Wenn Krankheitskosten oder Beiträge zur Krankenversicherung nicht aus eigenen Mitteln gezahlt, sondern teilweise oder vollständig von Dritten übernommen werden, ist dies in der Steuererklärung anzugeben. Dazu zählen beispielsweise steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur Krankenversicherung bei sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten (Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung). Ebenso relevant sind Zuschüsse des Arbeitgebers für freiwillig Versicherte, Beiträge zur Krankenversicherung von Rentnern über die gesetzliche Rentenversicherung, Beihilfeansprüche von Beamten und Pensionären sowie Beiträge der Künstlersozialkasse.
Bis in welche Höhe sind die Beiträge zur Krankenversicherung absetzbar?
Beiträge zur gesetzlichen und privaten Basiskrankenversicherung sowie zur gesetzlichen Pflegeversicherung (d.h. zur sozialen Pflegeversicherung und privaten Pflegepflichtversicherung) sind in tatsächlicher Höhe und unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar. Beiträge und Beitragsanteile zu privaten Kranken- und Pflegeversicherungen, die über die Basisabsicherung hinausgehen, können grundsätzlich im Rahmen der "anderen Versicherungen" abgesetzt werden, dort aber wirken sie sich im Allgemeinen nicht aus, weil der mögliche Abzugsspielraum bereits ausgeschöpft ist.
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