Was sind Beiträge in landwirtschaftliche Alterskassen?
Landwirte zahlen Beiträge in landwirtschaftliche Alterskassen für sich, ihren Ehepartner und eventuell für mitarbeitende Familienmitglieder. Diese Kassen sind Teil des landwirtschaftlichen Sozialversicherungssystems und ermöglichen es Landwirten, eine kapitalgedeckte Altersvorsorge aufzubauen, ähnlich der gesetzlichen Rentenversicherung für Arbeitnehmer.
Die Höhe der Beiträge richtet sich in der Regel nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des landwirtschaftlichen Betriebs. Arbeitnehmer können auch Beiträge zu landwirtschaftlichen Alterskassen und zur freiwilligen gesetzlichen Rentenversicherung in der Steuererklärung angeben. Dabei müssen erhaltene Zuschüsse von den eingezahlten Beträgen abgezogen werden, um eine doppelte Begünstigung zu vermeiden.
Im Jahr 2024 können Altersvorsorgebeiträge bis zu 27.566 Euro für Ledige und 55.132 Euro für Verheiratete als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Diese Beiträge werden zu 100 % steuerlich berücksichtigt und reduzieren das zu versteuernde Einkommen vollständig.
Wichtig: Die Beiträge zur landwirtschaftlichen Alterskasse unterscheiden sich von anderen Vorsorgeformen wie der Riester-Rente oder der gesetzlichen Rentenversicherung, da sie speziell für landwirtschaftliche Betriebe eingerichtet sind.
Rechner
- Förderrechner Riester-Rente: Mit dem Riester-Rechner können Sie Ihre persönlichen Daten zur Riester-Rente berechnen. Der Rechner ermittelt wie hoch die verschiedenen Zulagen ausfallen und welche Höchstgrenzen für Sie relevant sind.
- Rechner für die Rentenbesteuerung: Müssen Sie Ihre ganze Rente versteuern oder nur einen Teil? Mit unserem Rechner zur Rentenbesteuerung ermitteln Sie schnell und einfach den Besteuerungsanteil der Rente und den Rentenfreibetrag.
- Einkommensteuer-Rechner: Sie wollen die wahrscheinliche Höhe der Einkommensteuer ganz schnell berechnen? Nutzen Sie unseren Einkommensteuer-Rechner um die aus Ihrem zu versteuernden Einkommen resultierende Steuerlast zu ermitteln.