Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung Digitale Datenübermittlung
gem. § 87c Abgabenordnung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2024) Müssen Handwerker den Lohnanteil gesondert ausweisen?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2023 finden Sie unter:
(2023): Müssen Handwerker den Lohnanteil gesondert ausweisen?

Kunden haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine korrekt ausgestellte Rechnung, insbesondere bei Handwerkerleistungen. Um Arbeitskosten steuerlich absetzen zu können, muss der Lohnanteil separat ausgewiesen werden. Erfahren Sie hier, warum dies wichtig ist und welche Rechte Sie als Kunde haben.

Handwerkerleistungen steuerlich absetzen

Handwerkerleistungen können mit 20 % der Arbeitskosten, bis zu maximal 1.200 Euro pro Jahr, direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Begünstigt sind dabei nur die reinen Arbeitskosten, einschließlich Maschinen- und Fahrtkosten sowie der darauf entfallenden Mehrwertsteuer. Auch Nebenleistungen wie Entsorgungskosten oder Verbrauchsmaterialien (z. B. Klebeband oder Abdeckfolien) zählen zu den absetzbaren Kosten. Materialkosten hingegen sind nicht steuerlich begünstigt.

Gesonderter Ausweis des Lohnanteils

Um den Steuerabzug geltend machen zu können, muss der Lohnanteil in der Rechnung klar ausgewiesen sein. Kunden haben das Recht auf eine detaillierte Rechnung, die den Lohnanteil separat aufführt. Dies entschied das Amtsgericht Mülheim (Urteil vom 30.7.2015, 12 C 1124/14). Nur mit einer solchen Rechnung können Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen gemäß § 35a Abs. 2 EStG steuermindernd angesetzt werden.

Zurückbehaltung der Zahlung bei fehlender Rechnung

Wenn der Handwerker den Lohnanteil nicht korrekt ausweist, kann der Kunde die Zahlung nach § 273 BGB zurückbehalten. Die Ausstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung ist eine Nebenverpflichtung des Handwerkers, die der Kunde einfordern kann. Bis diese Verpflichtung erfüllt ist, darf die Bezahlung verweigert werden.

Barzahlung kann Steuerabzug verhindern

Barzahlungen führen oft dazu, dass das Finanzamt den Steuerabzug für Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen verweigert. Das Amtsgericht Eisenhüttenstadt entschied (Urteil vom 8.3.2021, 5 C 65/20), dass der Auftraggeber keinen Erstattungsanspruch gegen den Dienstleister hat, wenn Barzahlungen erfolgen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die steuerlichen Voraussetzungen zu beachten.

Fazit: Achten Sie darauf, dass der Handwerker den Lohnanteil separat in der Rechnung ausweist, um von den Steuervergünstigungen zu profitieren. Zahlen Sie stets unbar, um den Steuerabzug sicherzustellen. Bei Problemen mit der Rechnung oder einer fehlenden Aufschlüsselung der Kosten haben Sie das Recht, die Zahlung zurückzuhalten, bis eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt.

Tipp:

Das Finanzgericht Düsseldorf entschied (Urteil vom 18.7.2024, 14 K 1966/23 E), dass auch Anzahlungen begünstigt sein können. Allerdings kann eine Anzahlung ohne Aufforderung des Handwerkers nicht berücksichtigt werden.

Rechner
  • Brutto-Netto-Rechner: Mit dem Brutto-Netto-Rechner von Lohnsteuer kompakt berechnen Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt übrigbleibt.
Focus Money

"Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte an. [...] Es gibt umfassende Steuertipps und Hilfen sowie hohe Datensicherheit."

FOCUS Money 02/2023

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

Focus Money
€uro am Sonntag
€uro
PC Magazin 04/2019: Sehr gut
c't Magazin
Chip
Die Welt am Sonntag
Stern
Handelsblatt
netzwelt
WirtschaftsWoche
MacWelt