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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Wie lasse ich Freibeträge oder Änderungen auf meiner Lohnsteuerkarte eintragen?

Beim monatlichen Lohnsteuerabzug werden häufig zu viele Steuern einbehalten. Wer hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen hat, muss jedoch nicht bis zum Jahresende warten, um eine Steuererstattung zu erhalten. Mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung können Sie diese Aufwendungen bereits während des Jahres als Lohnsteuer-Freibeträge eintragen lassen. Dadurch erhöht sich Monat für Monat Ihr Nettogehalt.

Wie funktioniert der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung?

Mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung lassen sich Freibeträge direkt bei den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) eintragen. Dies führt dazu, dass Ihr Arbeitgeber monatlich weniger Lohnsteuer einbehält. Der Antrag kann bequem beim Finanzamt gestellt werden.

Vordrucke und Vereinfachungen

Das früher 6-seitige Antragsformular wurde durch einen Hauptvordruck und spezielle Anlage-Vordrucke ersetzt. Diese Anlage-Vordrucke (z. B. für Kinder, Werbungskosten oder Sonderausgaben) müssen nur ausgefüllt werden, wenn sie benötigt werden.

In vielen Fällen reicht der 2-seitige „Vereinfachte Antrag auf Lohnsteuerermäßigung“ aus. Dies ist der Fall, wenn:

  • der beantragte Freibetrag nicht höher ist als im Vorjahr, oder
  • sich nur die Zahl der Kinderfreibeträge geändert hat, beispielsweise durch die Geburt eines Kindes oder bei Kindern in Berufsausbildung nach dem 18. Lebensjahr.

Erneuerung eines bestehenden Freibetrags

Wurde im Vorjahr bereits ein Antrag gestellt und haben sich die Steuerfreibeträge nicht verändert, genügt es, im neuen Hauptvordruck die persönlichen Angaben und den Abschnitt „Lohnsteuer-Ermäßigung im vereinfachten Verfahren“ auszufüllen.

Welche Aufwendungen können berücksichtigt werden?

Eine Lohnsteuer-Ermäßigung kann für folgende Aufwendungen beantragt werden:

  • Werbungskosten: Werden nur berücksichtigt, soweit sie 1.000 Euro (bei Versorgungsempfängern 102 Euro) übersteigen.
  • Sonderausgaben: Berücksichtigt werden Beträge, die den Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro (bei Ehegatten 72 Euro) übersteigen.
  • Außergewöhnliche Belastungen: Zum Beispiel Krankheitskosten oder Pflegeaufwendungen.
  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Gilt für verwitwete oder getrennt lebende Alleinerziehende.

Die Aufwendungen müssen insgesamt höher als 600 Euro im Kalenderjahr sein, um eine Lohnsteuer-Ermäßigung zu beantragen.

Wichtige Hinweise

Behinderte Menschen und Hinterbliebene können Pauschbeträge beantragen, ohne die Antragsgrenze von 600 Euro zu überschreiten. Der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung ist besonders vorteilhaft, um bereits während des Jahres finanziellen Spielraum zu schaffen.

Hier finden Sie die wichtigsten Antragsformulare.

Rechner
  • Arbeitstage-Rechner: Mit unserem Arbeitstage-Rechner ermitteln Sie ganz einfach die Zahl der Arbeitstage in einem beliebigen Zeitraum.
  • Brutto-Netto-Rechner: Mit dem Brutto-Netto-Rechner von Lohnsteuer kompakt berechnen Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt übrigbleibt.
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