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gem. § 87c Abgabenordnung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Finanzamt



Welches Finanzamt ist für mich zuständig?

Die Zuständigkeit des Finanzamts richtet sich nach Ihrem Wohnort in Deutschland. Sollten Sie mehrere Wohnsitze haben (z. B. bei doppelter Haushaltsführung), ist bei Verheirateten der Wohnort maßgebend, an dem sich die Familie vorwiegend aufhält. Bei Ledigen ist der Wohnort maßgebend, an dem dieser sich vorwiegend aufhält. Das kann auch eine bescheidene Unterkunft sein, z. B. ein möbliertes Zimmer während der Zeit einer auswärtigen Beschäftigung oder Ausbildung.

Entscheidend ist der Wohnsitz zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung, d. h. wenn Sie während des Jahres umziehen, ist das Finanzamt des neuen Wohnsitzes zuständig.

Sollten Sie sich von Ihrem Ehepartner getrennt haben, ist das Finanzamt zuständig, welches zuerst mit dem Steuerfall befasst war. Es ist also ausschlaggebend, welcher der Ehepartner zuerst seine Steuererklärung abgegeben hat. Lediglich bei der Einzelveranlagung ist das jeweilige Finanzamt am Wohnsitz des Ehegatten zuständig.

Sonderfall 1: Rentner mit Wohnsitz im Ausland

Wenn Sie als Rentner im Ausland leben und aus Deutschland nur Einkünfte aus Renten beziehen, müssen Sie Ihre Steuererklärung beim Finanzamt Neubrandenburg (Rentenempfänger im Ausland - RiA) in Mecklenburg-Vorpommern einreichen.

Erzielen Sie neben den Renteneinkünften noch weitere Einkünfte, kann auch ein anderes Finanzamt zuständig sein. Im Zweifelsfall setzen Sie sich bitte mit dem Finanzamt Neubrandenburg (Rentenempfänger im Ausland - RiA) in Verbindung.

 

Sonderfall 2: Wegzug aus Deutschland

Für die Zuständigkeitsbestimmung sind folgende Fälle zu unterscheiden:

A. Der Arbeitnehmer erzielt nach seinem Wegzug keine Einkünfte in Deutschland

In diesen Fällen liegt mangels beschränkt steuerpflichtiger Einkünfte kein Wechsel von der unbeschränkten zur beschränkten Steuerpflicht vor. Für die Veranlagungszeiträume der unbeschränkten Steuerpflicht verbleibt die Zuständigkeit beim letzten Wohnsitzfinanzamt.

B. Der Arbeitnehmer erzielt auch nach seinem Wegzug Einkünfte in Deutschland

Wenn der Arbeitnehmer nur noch im Wegzugsjahr inländische Einkünfte erzielt, ist im Wegzugsjahr noch das Finanzamt des letzten Wohnsitzes zuständig.

Erzielt der Arbeitnehmer auch nach dem Wegzugsjahr inländische Einkünfte, bestimmt sich die Zuständigkeit für die Veranlagung zur beschränkten Steuerpflicht nach § 50 Abs. 2 EStG (Betriebsstättenfinanzamt) bzw. § 19 Abs. 2 AO. Das dann zuständige Finanzamt ist auch für die früheren Veranlagungszeiträume zuständig, in denen noch unbeschränkte Steuerpflicht bestand. Bereits begonnene Verwaltungsverfahren können ggf. durch das bisher zuständige Finanzamt fortgeführt werden.

Welches Finanzamt ist für mich zuständig?



Was unterscheidet meine Steuernummer von der Steuer-Identifikationsnummer?

Die Steuernummer ist nicht zu verwechseln mit der lebenslang gültigen und bundeseinheitlich gleichen Steuer-Identifikationsnummer.

Was ist die Steuernummer?

Die Steuernummer wird vom Finanzamt an jede steuerpflichtige natürliche oder juristische Person vergeben und ist einem Steuerpflichtigen eindeutig zugeordnet. Eine Person kann mehrere Steuernummern in seinem Leben haben. Wer beispielsweise umzieht und dadurch in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Finanzamtes gehört, wer heiratet oder eine Selbständigkeit anmeldet, erhält eine neue Steuernummer.

Früher richteten sich die Steuernummern an länderbezogenen Codes aus und bestanden je nach Bundesland aus zehn oder elf Ziffern. Im Laufe der Einführung des so genannten ELSTER-Verfahrens (ELektronische STeuerERklärung) wurde das Standardschema der Steuernummer jedoch bundesweit vereinheitlicht und hat nun 13 Ziffern.

Wo finde ich die Steuernummer?

Nach Einreichen der ersten Einkommensteuererklärung oder bei der Anmeldung einer selbständigen bzw. gewerblichen Tätigkeit wird die Nummer durch das zuständige Finanzamt ermittelt. Sie kann aber auch eigeninitiativ beantragt werden. Auf dem Einkommensteuerbescheid ist die Steuernummer links oben zu finden.

Wofür brauche ich die Steuernummer?

Die Steuernummer ist bei der Einreichung der Steuererklärung oder bei der Anmeldung einer selbständigen bzw. gewerblichen Tätigkeit, ebenso wie im Zahlungsverkehr anzugeben. Freiberufler und Gewerbetreibende müssen sie, sofern sie keine Umsatzsteueridentifikationsnummer haben, in ihrer Rechnung ausweisen. Zukünftig wird die Steuernummer von der Steueridentifikationsnummer abgelöst. Bisher existieren aber beide Nummern parallel.

Was ist die Steuer-Identifiktationsnummer?

Die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr. oder auch Steuer-ID) ist seit 2008 eine bundeseinheitliche und dauerhafte Identifikationsnummer von in Deutschland gemeldeten Bürgern für Steuerzwecke. Sie ist ein Leben lang gültig. Kinder erhalten sie bereits nach der Geburt.

Die Identifikationsnummer ändert sich weder bei einem Ortswechsel noch bei einem Wechsel des zuständigen Finanzamts. Die Daten werden erst gelöscht, wenn sie von den Behörden nicht mehr benötigt werden, spätestens jedoch 20 Jahre nach dem Tod des Steuerpflichtigen.

Die Steuer-ID ist auch für das Kindergeld, für die Freistellungsaufträge bei allen Bankverbindungen in Deutschland, für die Gewährung des Pflege-Pauschbetrags sowie für den steuerlichen Abzug von Unterhaltsleistungen nötig und wird im Übrigen immer häufiger abgefragt.

Was unterscheidet meine Steuernummer von der Steuer-Identifikationsnummer?



In welchen Fällen kann ich Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen?

Sie haben das Recht, gegen einen fehlerhaften Steuerbescheid Einspruch einzulegen. Dazu müssen jedoch nach Paragraf 350 AO entsprechende Gründe vorliegen.

Diese können zum Beispiel sein:

  • Für Sie wurde eine zu hohe Steuer festgesetzt.
  • Aufwendungen (Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen) oder Freibeträge wurden vom Finanzamt nicht anerkannt.
  • Sie haben vergessen, bestimmte Aufwendungen in Ihrer Steuererklärung geltend zu machen.

Auch anhängige Verfahren bei obersten Bundesgerichten (Bundesfinanzhof, Bundesverfassungsgericht) können unter Angabe des Aktenzeichens als Begründung für einen Einspruch mit Ruhenlassen genannt werden, sofern deren Sachverhalt den eigenen Steuerfall betrifft. So kann man mitprofitieren, wenn in einem so genannten Musterverfahren positiv für den Kläger entschieden wird.

Für Ihren Einspruch haben Sie einen Monat Zeit. Nach Ablauf der Frist ist der Steuerbescheid bestandskräftig.

In welchen Fällen kann ich Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen?



Wie muss mein Einspruch aussehen?

Wenn Sie festgestellt haben, wo in Ihrem Einkommensteuerbescheid der Fehler liegt, sollten Sie so schnell wie möglich Einspruch erheben. Nach Bekanntgabe des Steuerbescheids bleibt nur ein Monat Zeit dafür. Diese Frist beginnt am dritten Tag nach dem Ausstellungsdatum. Fällt das Ende der Frist auf ein Wochenende oder einen Feiertag, endet die Frist am darauf folgenden Werktag.

Falls Sie unverschuldet, zum Beispiel durch einen Krankenhausaufenthalt oder einen Urlaub, die Frist versäumt haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Einspruchsfrist verlängern.

Gehen Sie bei Ihrem Einspruch folgendermaßen vor: Übermitteln Sie Ihren Einspruch auf jeden Fall schriftlich an das zuständige Finanzamt. Es muss im Anschreiben eindeutig zu ersehen sein, dass Sie den Einspruch einlegen. Schreiben Sie eindeutig, gegen was Sie in Ihrem Steuerbescheid Einspruch einlegen. Auch eine Begründung sollte der Einspruch enthalten. Bei zusammenveranlagten Ehegatten sollten die Eheleute immer gemeinsam Einspruch einlegen. Verfasst ein Ehegatte allein das Einspruchsschreiben, sollte er zum Ausdruck bringen, dass er diesen gleichzeitig auch im Namen seines Ehegatten eingelegt hat.

Trotz Ihres Einspruchs müssen Sie darauf achten, dass Sie Ihre Steuerschuld begleichen, falls Sie eine Aufforderung zur Nachzahlung erhalten haben. Diese müssen Sie innerhalb der angegebenen Frist entrichten.

Wer sich weigert, seine Steuerschuld zu begleichen, muss mit einem Säumniszuschlag durch das Finanzamt rechnen. Ansonsten gilt es, mit dem Einspruch gleich eine "Aussetzung der Vollziehung" zu beantragen. Davon aber ist grundsätzlich abzuraten, denn das kann teuer werden. Der Einspruch gegen den Steuerbescheid ist immer kostenlos. Erst, wenn man mit der Einspruchsentscheidung auch nicht zufrieden ist und dagegen vor Gericht zieht, entstehen Kosten.

Wie muss mein Einspruch aussehen?


Feldhilfen

Ihre Steuernummer
Steuernummer von Partner B

Die aktuelle Steuernummer finden Sie in den Unterlagen des Finanzamts, z. B. auf Ihrem letzten Steuerbescheid.

Die Steuernummer ist nicht zu verwechseln mit der lebenslang gültigen Steuer-Identifikationsnummer.

Bundesland

Geben Sie hier an, in welchem Bundesland Sie Ihre Einkommensteuererklärung abgeben.

Ohne die Auswahl des Bundeslandes ist eine Auswahl des zuständigen Finanzamts nicht möglich.

Aktuell zuständiges Finanzamt

Wählen Sie hier das Finanzamt aus, das für Ihren Wohnsitz bei der Abgabe der Steuererklärung zuständig ist.

Die vierstellige Bundesfinanzamt-Nummer (BUFA-Nummer) ist in Klammern angegeben. Die letzten zwei oder drei Stellen der BUFA-Nummer entsprechen, je nach Bundesland, den ersten Zahlen Ihrer Steuernummer.

Entscheidend ist Ihr Wohnsitz zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung. Nutzen Sie unsere Finanzamt-Suche, um das richtige Finanzamt zu finden.

Die Auswahlliste basiert auf dem amtlichen Verzeichnis des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) und wird regelmäßig aktualisiert.

Haben Sie aktuell Ihren Wohnort gewechselt?

Wenn Sie Ihre Steuererklärung bisher bei einem anderen Finanzamt abgegeben haben, weil Sie z.B. umgezogen sind, wählen Sie "ja" aus.

Diese Angabe wird von Ihrem Wohnsitz-Finanzamt benötigt, um eine eventuell bestehende Steuerakte bei Ihrem alten Finanzamt anzufordern.

Bisher zuständiges Finanzamt

Geben Sie hier den Namen und die Anschrift des Finanzamtes ein, das in der Vergangenheit für Ihre Steuererklärung zuständig war.

Die Anschrift finden Sie in den Unterlagen Ihres alten Finanzamtes, z.B. auf Ihrem letzten Steuerbescheid. Zusätzlich können Sie noch Ihre bisherige Steuernummer angeben.

Diese Angaben werden von Ihrem neuen Wohnsitz-Finanzamt benötigt, um eine eventuell bestehende Steuerakte bei Ihrem alten Finanzamt anzufordern.

Soll der Steuerbescheid einer anderen Person zugestellt werden?

Geben Sie hier "ja" an, wenn der amtliche Steuerbescheid nicht an Ihre Adresse, sondern an einen anderen Empfänger gesendet werden soll.

Wenn Sie "ja" auswählen, können Sie im nächsten Abschnitt eine alternative Empfangsperson benennen, an die das Finanzamt den Bescheid senden soll. Dies kann beispielsweise ein Familienmitglied sein, falls Sie sich längere Zeit im Ausland aufhalten oder sich im Krankenhaus befinden.

Bitte beachten Sie, dass eine elektronische Bereitstellung des Steuerbescheids nicht möglich ist, wenn Sie eine alternative Empfangsperson angeben. Das bedeutet, dass Sie den Steuerbescheid über Lohnsteuer kompakt nicht einsehen oder unseren Bescheidprüfer nutzen können.

Nur Steuerberater, ähnliche Berufsgruppen oder Einrichtungen wie Lohnsteuerhilfevereine dürfen Ihnen gegen Gebühr bei der Steuererklärung helfen. Angehörige dürfen lediglich unentgeltliche Unterstützung leisten.

Vorname

Geben Sie hier den Vornamen der Person an, an die das Finanzamt den Steuerbescheid senden soll.

Nachnamen

Geben Sie hier den Nachnamen der Person an, an die das Finanzamt den Steuerbescheid senden soll.

Straße und Hausnummer

Geben Sie hier die Wohnanschrift der Person an, an die das Finanzamt den Steuerbescheid senden soll.

 

Postleitzahl

Geben Sie hier die Postleitzahl des Wohnortes der Person an, an die das Finanzamt den Steuerbescheid senden soll.

Wohnort

Geben Sie hier den Namen des Wohnortes der Person an, an die das Finanzamt den Steuerbescheid senden soll.

Haben Sie eine aktuelle Steuernummer?

Wählen Sie "Ja", wenn Ihr aktuelles Finanzamt für Sie bereits eine Steuernummer vergeben hat. Sie finden die Steuernummer zum Beispiel auf Ihrem letzten Steuerbescheid.

Haben Sie noch keine Steuernummer von Ihrem aktuell zuständigen Finanzamt, wählen Sie "Nein" aus. Es wird dann automatisch eine neue Steuernummer für Sie beantragt.

Ist nach einem Umzug ein neues Finanzamt für Sie zuständig, erfassen Sie hier NICHT Ihre alte Steuernummer.

Telefonnummer

Geben Sie hier die Telefonnummer ein, unter der Sie tagsüber zu erreichen sind.

Diese Angabe ist freiwillig. Wenn der Sachbearbeiter des Finanzamts Rückfragen zu Ihrer Einkommensteuererklärung hat, erleichtert dies aber die Kontaktaufnahme.

Ausländische Postleitzahl

Geben Sie hier die Postleitzahl des ausländischen Wohnortes der Person an, an die das Finanzamt den Steuerbescheid senden soll.

Staat

Wählen Sie hier das Land aus, in dem sich der Empfänger des Steuerbescheids aufhält.

Lebt die Person im Ausland?

Wenn der Steuerbescheid an einen im Ausland lebenden Empfänger zu gestellt werden soll, wählen Sie "ja" aus.


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