Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung Digitale Datenübermittlung
gem. § 87c Abgabenordnung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Anzurechnende ausländische Steuern



Wo gebe ich Steuern ein, die ich im Ausland gezahlt habe?

Wenn ausländische Einkünfte in Deutschland steuerpflichtig sind, können ausländische Steuern - sofern diese im Ausland angefallen sind - auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet werden. Die im Ausland gezahlten Steuern können in diesem Fall in der Anlage AUS erfasst werden.

Es sind möglicherweise bestimmte Grenzen bei der Anrechnung ausländischer Steuern zu beachten. Zudem sollte zunächst geprüft werden, ob ein Erstattungsanspruch im Ausland besteht. Dieser hat Vorrang vor der Anrechnung in Deutschland, auch wenn das Verfahren oft kompliziert sein kann.

Sind die ausländischen Einkünfte dagegen aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) in Deutschland steuerfrei, können die ausländischen Steuern in Deutschland nicht angerechnet werden.

Allerdings müssen Sie die ausländischen Einkünfte dann trotzdem in der Steuererklärung erfassen, da die Einkünfte sich auf den Steuersatz Ihrer inländischen Einkünfte auswirken, ohne selbst besteuert zu werden.

Diese Einkünfte unterliegen dem sogenannten Progressionsvorbehalt, d. h. die Einkünfte werden in die Bemessung des Steuersatzes einbezogen, der auf das zu versteuernde Einkommen anzuwenden ist.

Wo gebe ich Steuern ein, die ich im Ausland gezahlt habe?



Was ist die Quellensteuer?

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, sind ausländische Kapitalerträge in Deutschland zu versteuern. Von Ihren ausländischen Kapitalerträgen behält der ausländische Staat häufig eine Quellensteuer ein.

Ist die einbehaltene Quellensteuer höher als nach dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zulässig, stellen Sie einen Antrag auf Erstattung der überzahlten Quellensteuer an die ausländische Steuerbehörde.

Bei ausländischen Kapitalerträgen, die mit ausländischer Quellensteuer belastet sind, wird diese seit 2009 auf die Abgeltungsteuer angerechnet.

Was ist die Quellensteuer?


Feldhilfen

Einkunftsquelle

In das Feld für die Einkunftsquelle der ausländischen Einkünfte sollten Sie die genaue Beschreibung der Einkommensquelle oder der Art der Einkünfte angeben.

Hier sind einige Beispiele für Einkunftsquellen bei ausländischen Einkünften:

  • Mieteinnahmen: Adresse der vermieteten Immobilie.
  • Selbstständige Tätigkeit: Beschreibung Ihrer Geschäftstätigkeit im Ausland.
  • Renteneinkünfte: Name der ausländischen Rentenquelle.
  • Lizenzgebühren: Vertragspartner und Lizenzgegenstand.
  • Sonstige Einkünfte: Klare Beschreibung der Einkommensquelle.

Folgende Einkünfte bzw. die darauf entfallenden anrechenbaren Steuern geben Sie hier nicht an:

  • Kapitaleinkünfte aus dem Ausland und die anrechenbaren Steuern müssen ausschließlich im Bereich Kapitaleinkünfte (Einkünfte aus Kapitalvermögen) angegeben werden.
  • Ausländische Lohneinkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und die anrechenbaren Steuern sind ausschließlich im Bereich "Arbeitnehmer" (Anlage N und Anlage N-AUS) zu erfassen.

Focus Money

"Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte an. [...] Es gibt umfassende Steuertipps und Hilfen sowie hohe Datensicherheit."

FOCUS Money 02/2023

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

Focus Money
€uro am Sonntag
€uro
PC Magazin 04/2019: Sehr gut
c't Magazin
Chip
Die Welt am Sonntag
Stern
Handelsblatt
netzwelt
WirtschaftsWoche
MacWelt