Wer kann Bestattungskosten bei der Steuer angeben?
Sterbeurkunde, Trauerfeier, Todesanzeige und Grabstätte kosten Geld. Wenn das Erbe geringer ist als die Beerdigungskosten, können die Hinterbliebenen die Kosten dafür von der Steuer absetzen.
Bestattungskosten eines nahen Verwandten können unter bestimmten Umständen als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.
Die Kosten einer Beerdigung können Sie nur dann als außergewöhnliche Belastung absetzen, wenn Sie die Kosten aus rechtlichen Gründen übernehmen müssen oder aus sittlichen Gründen freiwillig gezahlt haben und der Nachlass nicht ausreicht.
Sollte der Nachlass höher als die Bestattungskosten sein, ist ein Abzug nicht möglich. Auch die Auszahlung einer Sterbegeldversicherung mindert die Bestattungskosten.
Wenn das alles zutrifft, können die nachgewiesenen Kosten (also Rechnungen mit einreichen) als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Es wird jedoch die zumutbare Eigenbelastung abgezogen.
Tipp: Das dem Erben gezahlte Sterbegeld mindert die abzugsfähigen außergewöhnlichen Belastungen nicht, wenn es versteuert werden muss. Denn dann wären die Hinterbliebenen in steuerlicher Hinsicht zweifach benachteiligt - so der Bundesfinanzhof mit Beschluss vom 15.6.2023 (VI R 33/20). .