Kann ich Unterhaltsleistungen für volljährige Kinder geltend machen?
Ja, Sie können Unterhaltsleistungen für volljährige Kinder geltend machen, wenn Sie keinen Anspruch auf Kindergeld oder die entsprechenden Freibeträge haben. Voraussetzung ist, dass das Kind bedürftig ist, also nur geringes oder kein eigenes Einkommen hat. Ab einem eigenen Einkommen von mehr als 624 Euro im Jahr wird der abzugsfähige Betrag gekürzt.
Kein Anspruch auf Kindergeld
Unterhaltsleistungen können nur für Monate geltend gemacht werden, in denen kein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibeträge besteht. Dies gilt auch, wenn sich das Kind in einer Erstausbildung befindet, sofern die Bedürftigkeit nachgewiesen wird.
Höchstbetrag der Unterhaltsleistungen 2024
Der abzugsfähige Höchstbetrag für Unterhaltsleistungen im Jahr 2024 beträgt 11.784 Euro. Einkünfte und Bezüge des Kindes, die diesen Betrag übersteigen, mindern die abziehbaren Unterhaltsleistungen.
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