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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Wie wird die gesetzliche Rente besteuert?

Seit dem Alterseinkünftegesetz von 2005 wird die gesetzliche Rente nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung besteuert. Das bedeutet, dass ein Teil der Rente steuerpflichtig ist, während der Rest steuerfrei bleibt. Der steuerpflichtige Anteil richtet sich nach dem Jahr des Renteneintritts.

Besteuerungsanteil:
  • Renteneintritt vor 2005: 50 % steuerfreier Anteil.
  • Renteneintritt 2005 bis 2024: Der Besteuerungsanteil steigt jedes Jahr. Für 2024 beträgt er 83 %.
  • Renteneintritt ab 2025: Der Anteil steigt jährlich um 0,5 Prozentpunkte und erreicht ab 2058 dann 100 %.
Berechnung des Rentenfreibetrags:
  • Im ersten und zweiten Rentenjahr wird die Rente mit dem festgelegten Besteuerungsanteil versteuert.
  • Ab dem dritten Jahr bleibt der Rentenfreibetrag konstant und lebenslang unverändert.
  • Rentenerhöhungen sind ab dem dritten Jahr voll steuerpflichtig.
Beispiel

Hans Müller ging 2009 in Rente und erhielt 2023 eine Rente von 12.000 Euro. Bei einem Besteuerungsanteil von 58 % sind 6.960 Euro steuerpflichtig. Sein Freibetrag beträgt 5.040 Euro. Solange seine Einnahmen unter dem Grundfreibetrag von 11.784 Euro (2024) liegen, muss er keine Steuererklärung abgeben.

Werbungskosten:
  • Das Finanzamt zieht automatisch einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro ab.
  • Höhere Ausgaben (z.B. Steuerberatung oder Rentenberatung) können geltend gemacht werden, müssen aber nachgewiesen werden.
Beispiel für 2024

Geht Herr Müller erst 2024 in Rente und bezieht eine Jahresrente von 15.000 Euro, wären 12.450 Euro steuerpflichtig (83 %). Da er den Grundfreibetrag überschreitet, müsste er eine Steuererklärung abgeben.

Wichtig: Der Rentenfreibetrag bleibt auch bei Rentenanpassungen gleich und bezieht sich auf einen festen Betrag. Künftige Rentenerhöhungen müssen daher voll versteuert werden.

 

Rechner
  • Rechner für die Rentenbesteuerung: Müssen Sie Ihre ganze Rente versteuern oder nur einen Teil? Mit unserem Rechner zur Rentenbesteuerung ermitteln Sie schnell und einfach den Besteuerungsanteil der Rente und den Rentenfreibetrag.
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