Wie muss mein Einspruch aussehen?
Wenn Sie festgestellt haben, wo in Ihrem Einkommensteuerbescheid der Fehler liegt, sollten Sie so schnell wie möglich Einspruch erheben. Nach Bekanntgabe des Steuerbescheids bleibt nur ein Monat Zeit dafür. Diese Frist beginnt am dritten Tag nach dem Ausstellungsdatum. Fällt das Ende der Frist auf ein Wochenende oder einen Feiertag, endet die Frist am darauf folgenden Werktag.
Falls Sie unverschuldet, zum Beispiel durch einen Krankenhausaufenthalt oder einen Urlaub, die Frist versäumt haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Einspruchsfrist verlängern.
Gehen Sie bei Ihrem Einspruch folgendermaßen vor: Übermitteln Sie Ihren Einspruch auf jeden Fall schriftlich an das zuständige Finanzamt. Es muss im Anschreiben eindeutig zu ersehen sein, dass Sie den Einspruch einlegen. Schreiben Sie eindeutig, gegen was Sie in Ihrem Steuerbescheid Einspruch einlegen. Auch eine Begründung sollte der Einspruch enthalten. Bei zusammenveranlagten Ehegatten sollten die Eheleute immer gemeinsam Einspruch einlegen. Verfasst ein Ehegatte allein das Einspruchsschreiben, sollte er zum Ausdruck bringen, dass er diesen gleichzeitig auch im Namen seines Ehegatten eingelegt hat.
Trotz Ihres Einspruchs müssen Sie darauf achten, dass Sie Ihre Steuerschuld begleichen, falls Sie eine Aufforderung zur Nachzahlung erhalten haben. Diese müssen Sie innerhalb der angegebenen Frist entrichten.
Wer sich weigert, seine Steuerschuld zu begleichen, muss mit einem Säumniszuschlag durch das Finanzamt rechnen. Ansonsten gilt es, mit dem Einspruch gleich eine "Aussetzung der Vollziehung" zu beantragen. Davon aber ist grundsätzlich abzuraten, denn das kann teuer werden. Der Einspruch gegen den Steuerbescheid ist immer kostenlos. Erst, wenn man mit der Einspruchsentscheidung auch nicht zufrieden ist und dagegen vor Gericht zieht, entstehen Kosten.
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