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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Bis zu welcher Höhe kann ich Verpflegungskosten absetzen?

Ihre Verpflegungskosten in den ersten drei Monaten nach Bezug Ihrer Zweitwohnung können Sie nicht in tatsächlicher Höhe absetzen. Jedoch gibt es Pauschbeträge, deren Höhe sich nach der Dauer der Abwesenheit von der Hauptwohnung richtet.

Ab dem vierten Monat können Sie die Verpflegungspauschbeträge nicht mehr nutzen.

Beispiel

Herr X aus Mannheim arbeitet seit Februar 2024 in Wiesbaden und hat dort eine Zweitwohnung. Er fährt an jedem Montag um 6:00 Uhr zu seiner Arbeitsstelle in Wiesbaden und kommt an jedem Freitag um 16:00 Uhr zu Hause in Mannheim an. Folgende Verpflegungspauschbeträge kann Herr X absetzen:

  • Dienstag, Mittwoch und Donnerstag: voller Kalendertag abwesend: jeweils 28 Euro

  • Montag und Freitag: mindestens 8 Stunden abwesend: jeweils 14 Euro
  • Samstag und Sonntag: kein Verpflegungspauschbetrag

Für die ersten drei Monate kann Herr X damit folgenden Betrag geltend machen: 39 volle Kalendertage: 39 x 28 Euro = 1.092 Euro Sowie für 25 Tage mit mindestens 8 Stunden Abwesenheit: 25 x 14 Euro = 350 Euro.

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