Wie viele Heimfahrten kann ich in welcher Höhe absetzen?
Liegt bei Ihnen eine doppelte Haushaltsführung vor, können Sie auch Familienheimfahrten von der Steuer absetzen, jedoch nur maximal eine Fahrt pro Woche. Pro Jahr können Sie maximal 46 Heimfahrten ansetzen, da das Finanzamt von 6 Wochen Jahresurlaub ausgeht. Beachten Sie aber, dass Sie diese Fahrten auf Nachfrage des Finanzbeamten belegen können.
Dies kann zum Beispiel durch Zugtickets oder durch den Kilometerstand Ihres PKW erfolgen. Die Familienheimfahrten können Sie mit der Entfernungspauschale von 0,30 Euro je Entfernungskilometer (0,38 Euro ab dem 21. Km) steuerlich geltend machen. Dabei ist der absetzbare Betrag nicht wie bei den Fahrtkosten zur Arbeitsstätte auf den Höchstbetrag von 4.500 Euro pro Jahr beschränkt.
Können Sie zum Beispiel wegen Krankheit oder hoher Arbeitsbelastung eine Heimfahrt nicht antreten, können Sie stattdessen die Kosten für ein 15-minütiges Telefongespräch mit Ihrem Partner steuerlich geltend machen. Erhalten Sie aus den gleichen Gründen an Ihrem Arbeitsort Besuch von Ihrer Familie (Ehepartner und minderjährige Kinder), können Sie deren Fahrtkosten in Höhe der Entfernungspauschale als Werbungskosten ansetzen.
Das gilt jedoch nicht für die Kosten für Unterkunft und Verpflegung der Familie. Kosten für Familienheimfahrten mit dem Flugzeug oder einer entgeltlichen Sammelbeförderung werden in Höhe der tatsächlichen Kosten anerkannt.
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