Wie hoch ist die Förderung durch Arbeitnehmersparzulagen und staatliche Zulagen?
Die Arbeitnehmersparzulage erhalten Sie, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Seit dem 1.1.2024 gelten für das Beteiligungssparen (z. B. Investmentfonds) und das Bausparen einheitlich folgende Einkommensgrenzen (§ 13 Abs. 1 des 5. VermBG, Zukunftsfinanzierungsgesetz):
- 40.000 Euro für Ledige
- 80.000 Euro für Verheiratete.
Höhe der Arbeitnehmersparzulage:
- Beteiligungssparen: 20 % der jährlichen Sparleistung, bis zu einem Höchstbetrag von 400 Euro. Das ergibt bis zu 80 Euro Förderung jährlich, also 480 Euro in sechs Jahren.
- Bausparen: 9 % auf bis zu 470 Euro Sparleistung jährlich, was zu 43 Euro staatlicher Förderung führt. Über sechs Jahre ergibt dies 258 Euro.
Zusätzliche Wohnungsbauprämie: Bausparer mit einem zu versteuernden Einkommen unter 35.000 Euro (Ledige) bzw. 70.000 Euro (Verheiratete) erhalten zusätzlich zur Arbeitnehmersparzulage die Wohnungsbauprämie:
- 10 % Förderung auf Sparleistungen von bis zu 700 Euro (Ledige) bzw. 1.400 Euro (Verheiratete) jährlich.
- Dies entspricht einer maximalen Förderung von 70 Euro bzw. 140 Euro pro Jahr.
Weitere staatliche Förderungen:
- Riester-Förderung: Für zertifizierte Bausparverträge.
- Tilgung eines Baukredits: Vermögenswirksame Leistungen können auch zur Tilgung eines Baukredits genutzt werden, dabei bleibt der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage bestehen.
Hinweis: Zur staatlichen Förderung kommt noch die Wertentwicklung des jeweiligen Sparprodukts hinzu. Ein Vergleich der Anbieter lohnt sich.
Rechner
- Förderrechner Riester-Rente: Mit dem Riester-Rechner können Sie Ihre persönlichen Daten zur Riester-Rente berechnen. Der Rechner ermittelt wie hoch die verschiedenen Zulagen ausfallen und welche Höchstgrenzen für Sie relevant sind.
- Einkommensteuer-Rechner: Sie wollen die wahrscheinliche Höhe der Einkommensteuer ganz schnell berechnen? Nutzen Sie unseren Einkommensteuer-Rechner um die aus Ihrem zu versteuernden Einkommen resultierende Steuerlast zu ermitteln.