Wann bekomme ich die Arbeitnehmer-Sparzulage?
Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird vom Staat auf vermögenswirksame Leistungen (vwL) gezahlt, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten und in bestimmte Anlageformen investieren. Sie gilt jedoch nicht für alle Anlageformen, sondern nur für Investmentfonds und Bausparverträge.
Förderfähige Anlageformen:
- Investmentfonds-Sparplan: Hier gilt eine Einkommensgrenze von 40.000 Euro (Verheiratete: 80.000 Euro) ab dem 1.1.2024.
- Bausparvertrag: Ebenfalls ab dem 1.1.2024 gilt eine Einkommensgrenze von 40.000 Euro (Verheiratete: 80.000 Euro).
Diese Einkommensgrenzen beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen – also das Einkommen nach Abzug von Pauschbeträgen, Sonderausgaben, Werbungskosten und Kinderfreibeträgen.
Aktuell: Zum 1.1.2024 wurden die Einkommensgrenzen für beide Anlageformen durch das "Zukunftsfinanzierungsgesetz" angehoben (§ 13 Abs. 1 des 5. VermBG). Die Neuregelung gilt für vwL, die ab dem 1.1.2024 angelegt werden.
Zusätzliche Förderung beim Bausparen: Neben der Arbeitnehmer-Sparzulage gibt es beim Bausparen noch die Wohnungsbauprämie, die bei einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 35.000 Euro (Verheiratete: 70.000 Euro) gewährt wird.
Rechner
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