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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Wie erfolgt die Umrechnung von Arbeitslohn in ausländischer Währung?

Wenn Sie Ihren Arbeitslohn in einer fremden Währung erhalten, müssen Sie diesen für Ihre Einkommensteuererklärung in Euro umrechnen. Dies gilt auch, wenn im Ausland Steuern auf den Arbeitslohn einbehalten wurden und diese auf Ihre deutsche Steuerschuld angerechnet werden sollen.

Grundsätze der Umrechnung:
  • Zu- und Abflussprinzip (§ 11 Abs. 1 EStG): Die Umrechnung erfolgt zum Zeitpunkt des Zuflusses. Das bedeutet, dass der Arbeitslohn in Euro umgerechnet wird, sobald das Gehalt auf Ihrem Konto gutgeschrieben wurde (BFH-Urteil vom 3.12.2009, BStBl. 2010 II S. 698).
  • Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank (EZB): Die Umrechnung erfolgt auf Basis des Euro-Referenzkurses, den die EZB monatlich veröffentlicht. Diese Kurse entsprechen den Umsatzsteuer-Umrechnungskursen, die ebenfalls monatlich vom Bundesfinanzministerium festgelegt und im Bundessteuerblatt veröffentlicht werden.
  • Monatliche Umrechnung: Der Arbeitslohn muss mit dem monatsbezogenen Referenzkurs der EZB umgerechnet werden. Die aktuellen Umrechnungskurse können Sie auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums einsehen (siehe BMF-Umrechnungskurse).
Erleichterung: Jahresbezogene Umrechnung

Es wird nicht beanstandet, wenn die Lohnzahlungen in ausländischer Währung auf Basis eines jährlichen Umrechnungskurses berechnet werden. Dieser Kurs wird aus den monatlich veröffentlichten Umsatzsteuer-Referenzkursen ermittelt, wobei der Kurs auf volle 50 Cent abgerundet wird (BMF-Schreiben vom 14.12.2014).

Besonderheit für Grenzgänger in die Schweiz

Für Grenzgänger in die Schweiz gilt eine Sonderregelung:

  • Sie müssen den Arbeitslohn sowie die in der Schweiz einbehaltene Steuer in der "Anlage N-Gre" in Schweizer Franken eintragen. Die Finanzämter übernehmen die Umrechnung dann automatisch auf jahresbezogener Basis.
  • Die Finanzverwaltung verwendet einen Durchschnittskurs für das gesamte Jahr, der vorgegeben wird.
Aktuelle Umrechnungskurse für die Schweiz:
  • 2022: 100 CHF = 99,00 EUR
  • 2023: 100 CHF = 102,50 EUR
  • Der Kurs für das Jahr 2024 war zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses noch nicht bekannt.
Fazit:

Die Umrechnung von Arbeitslohn in ausländischer Währung erfolgt in der Regel mit den monatlichen Euro-Referenzkursen der EZB. Alternativ kann für eine Erleichterung der jährliche Umrechnungskurs verwendet werden. Für Grenzgänger in die Schweiz übernimmt das Finanzamt die Umrechnung mit einem festgelegten Jahresdurchschnittskurs.

Rechner
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