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gem. § 87c Abgabenordnung

 

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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Was kann ich als Spenden und Mitgliedsbeiträge absetzen?

Steuerlich absetzen können Sie Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke. Dazu zählen

  • Gemeinnützige Zwecke
  • Mildtätige Zwecke (z.B. Behindertenwerkstätten, Mahlzeitendienste oder Drogenberatungsstellen)
  • Kirchliche Zwecke
  • Politische Parteien
  • Unabhängige Wählervereinigungen
  • Gemeinnützige Vereine und Organisationen
  • öffentliche Dienststellen im Inland: z.B. Universitäten, Fachhochschulen, Forschungsinstitute, Behörden, Schulen, staatliche Museen, staatliche Krankenhäuser
  • juristische Personen des öffentlichen Rechts im Inland: z.B. Stadt- und Gemeindeverwaltungen, Verbandsgemeindeverwaltungen, Länder und Bund sowie die Kirchen

Dagegen sind Spenden für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eines Vereins nicht absetzbar. Spenden Sie beispielsweise die Getränke für das Vereinsfest, können Sie diese in Ihrer Steuererklärung nicht eintragen.

Um Spenden von der Steuer absetzen zu können, müssen diese ohne Gegenleistung erbracht werden. Sie können dabei nicht nur Geldspenden absetzen. Als steuerlich relevant gelten auch Sachspenden, Aufwandsspenden und Vergütungsspenden.

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