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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Wie werden Fahrgemeinschaften steuerlich behandelt

Waren Sie Teilnehmer einer Fahrgemeinschaft, ist die Entfernungspauschale für die Mitfahrer grundsätzlich auf den Höchstbetrag von 4.500 Euro begrenzt. Die Begrenzung greift jedoch nicht für die Tage, an denen Sie Ihren eigenen Pkw eingesetzt haben.

Machen Sie deshalb die entsprechenden Angaben jeweils separat für die Tage, an denen Sie mit dem eigenen Pkw gefahren sind und für die Tage, an denen Sie mitgenommen wurden. Für die Ermittlung der Entfernung gilt Folgendes: Jeder Teilnehmer der Fahrgemeinschaft trägt als Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte / Sammelpunkt / weiträumigem Tätigkeitsgebiet seine kürzeste benutzbare Straßenverbindung ein; Umwege zum Abholen der Mitfahrer werden nicht berücksichtigt.

Sonderregelung für Ehegatten / Lebenspartner:
Ehegatten / Lebenspartnern, die gemeinsam zur Arbeit fahren, steht die Entfernungspauschale jedem Ehegatten / Lebenspartner einzeln zu. Das gilt selbst dann, wenn sie beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt sind.

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