(2015)
Welche Einkunftsarten und Anlagen werden von Lohnsteuer kompakt 2015 unterstützt?
Programmumfang nach § 87c AO
Die Einkommensteuererklärung kann mit dieser Software nur für in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Personen erstellt werden. Wenn Sie in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs. 4 EStG) sind, ist eine Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung mit dieser Anwendung nicht möglich.
Die neueste Version für das Steuerjahr 2015 unterstützt Sie bei der Erstellung der Steuererklärung in folgenden Bereichen:
- Mantelbogen - Einkommensteuererklärung für (unbeschränkt) steuerpflichtige Personen
- Anlage Kind - Angaben zur steuerlichen Berücksichtigung der Kinder
- Anlage VOR - Vorsorgeaufwand
- Anlage AV - Riester-Rente (Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben nach § 10a EStG)
- Anlage N - Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- inklusive Werbungskosten bei Reisetätigkeit/Auswärtstätigkeit
- Anlage N-AUS - Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
- Anlage R - Sonstige Einkünfte Unterfall Renten und andere Leistungen
- Anlage V - Vermietung und Verpachtung
- Anlage KAP - Einkünfte aus Kapitalvermögen (zunächst Zins- und Dividendenerträge)
- Anlage VL - Bescheinigung über vermögenswirksame Leistungen
- Anlage S - Einkünfte aus selbständiger Arbeit
- Einkünfte aus Gesellschaften nach § 15 EStG sowie aus Wagniskapitalgesellschaften können derzeit leider nicht erfasst werden.
- Anlage G - Einkünfte aus Gewerbebetrieb
- Einkünfte aus Gesellschaften nach § 15b EStG (Steuerstundungsmodelle), Einkünfte aus der Veräußerung an eine REIT-AG sowie Einkünfte aus gewerblicher Tierzucht, Termingeschäften oder Beteiligungen können nicht erfasst werden.
- Anlage EÜR - Einnahmen-Überschussrechnung
- Die Einnahmenüberschussrechnung (nach § 4 Abs. 3 EStG) ist die einfachste Art der Gewinnermittlung
- Anlage SO - Sonstige Einkünfte
- Hier können erhaltene Unterhaltszahlungen, wiederkehrende Bezüge, Leistungen und Abgeordnetenbezüge erfasst werden.
- Einkünfte aus Privaten Veräußerungsgeschäften (Grundstücke, Wirtschaftsgüter) können aktuell nicht erfasst werden
- Anlage Unterhalt
- Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen (im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen)
Wir werden Sie regelmäßig in unserem Newsletter und auf Facebook sowie Twitter zu den aktuellen Updates auf dem Laufenden halten.
Folgende Anlagen zur Einkommensteuererklärung stehen nicht zur Verfügung:
- Anlage SO - Private Veräußerungsgeschäfte (Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, sonstige Wirtschaftsgüter)
- Anlage AUS - Ausländische Einkünfte
- Anlage N-Gre - Grenzgänger in Baden-Württemberg (Arbeitsplatz in F, CH, A)
- Anlage FW - Steuerbegünstigung zur Förderung des Wohneigentums und Vorkostenabzug (nach §10e EStG)
- Anlage L - Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Anlage Forstwirtschaft - Tarifbegünstigte Einkünfte aus Holznutzungen (zu Anlage L)
- Anlage WEIN - Nichtbuchführende Weinbaubetriebe (zu Anlage L)
Rechner
- Förderrechner Riester-Rente: Mit dem Riester-Rechner können Sie Ihre persönlichen Daten zur Riester-Rente berechnen. Der Rechner ermittelt wie hoch die verschiedenen Zulagen ausfallen und welche Höchstgrenzen für Sie relevant sind.
- Rechner für die Rentenbesteuerung: Müssen Sie Ihre ganze Rente versteuern oder nur einen Teil? Mit unserem Rechner zur Rentenbesteuerung ermitteln Sie schnell und einfach den Besteuerungsanteil der Rente und den Rentenfreibetrag.
- Einkommensteuer-Rechner: Sie wollen die wahrscheinliche Höhe der Einkommensteuer ganz schnell berechnen? Nutzen Sie unseren Einkommensteuer-Rechner um die aus Ihrem zu versteuernden Einkommen resultierende Steuerlast zu ermitteln.
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