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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Sonstige Einnahmen / Umsatzsteuer

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2015. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Sonstige Einnahmen / Umsatzsteuer



Was ist, wenn die Einkünfte aus Leistungen negativ sind?

Negative Einkünfte oder Verluste aus Leistungen können im selben Jahr mit Gewinnen gleichartiger Einkünfte gegengerechnet werden. Gleichzeitig muss deutlich sein, dass Sie mit den sonstigen Leistungen auch einen Überschuss erzielen könnten. Ansonsten werden die Verluste aus den Leistungen nicht anerkannt, Sie müssen die Einnahmen aber auch nicht versteuern.

Tipp

Wenn die Einkünfte aus Leistungen negativ sind, können diese ins Vorjahr übertragen werden und mit den dort erzielten gleichartigen Gewinnen gegengerechnet werden. Sie können die Verluste auch für das Folgejahr vortragen und mit den dann vermutlich erzielten Überschüssen verrechnen. Durch den Rück- oder Vortrag der Verluste mindern Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen im entsprechenden Jahr.

(2015): Was ist, wenn die Einkünfte aus Leistungen negativ sind?


Feldhilfen

Vereinnahmte Umsatzsteuer

Bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung tragen Sie hier die vereinnahmte Umsatzsteuer ein.

Vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer

Bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung tragen Sie hier die vom Finanzamt erstattete Umsatzsteuer ein.

Mieteinnahmen

Geben Sie hier alle Mieteinnahmen an, die Sie aus der Vermietung und Verpachtung von

  • Garagen,
  • Werbeflächen,
  • Grund und Boden für Kioske usw.

erzielt haben.

Mieteinnahmen

Geben Sie hier alle Mieteinnahmen an, die Sie aus

  • Nachzahlungen für frühere Jahre (Mietrückstände) oder
  • im Rahmen von Baukostenzuschüssen

erhalten haben.


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