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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Gesetzliche Kranken-und Pflegeversicherung

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2015. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Gesetzliche Kranken-und Pflegeversicherung



Welche Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung kann ich geltend machen?

Seit 2010 können Sie Ihre kompletten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die so genannte Basisabsicherung als Sonderausgaben in der Steuererklärung eintragen. Das Finanzamt zieht von den gezahlten Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung lediglich vier Prozent pauschal für Krankengeld ab.

Für Privatversicherte gilt: Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung werden nur in Höhe des Basisbeitrags der privaten Krankenversicherung anerkannt. Wahlleistungen, wie Chefarztbehandlung oder Zwei-Bett-Zimmer im Krankenhaus, werden im Rahmen der "anderen Versicherungsbeiträge" berücksichtigt, sofern dafür noch Spielraum beim abzugsfähigen Höchstbetrag besteht.

Wenn Sie einen weitergehenden Vertrag haben, ermittelt die PKV den genauen Anteil der Basisabsicherung. Falls Sie nicht über den Höchstbetrag von 1.900 Euro (Selbständige 2.800 Euro) mit Ihren Beiträgen zur Krankenversicherung kommen, können Sie noch Beiträge für weitere Versicherungen geltend machen. Begünstigt sind beispielsweise Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, zu einer zusätzlichen Kranken- oder Pflegeversicherung, zur privaten Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung, zu Unfall- oder Haftpflichtversicherungen oder zu Risikolebensversicherungen. Kapitallebens- und Rentenversicherungen können als Sonderausgaben berücksichtigt werden, wenn die Policen vor 2005 abgeschlossen wurden.

Beispiel

Ein Ehepaar zahlt im Jahr ohne Krankengeld insgesamt 4.600 Euro an Beiträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung. Damit übersteigen die Beiträge die gemeinsame Höchstsumme von 3.800 Euro (zweimal 1.900 Euro). Dennoch sind sie in dieser Höhe als Sonderausgaben absetzbar, doch weitere Versicherungsbeiträge, wie Unfall- oder Kfz-Haftpflichtversicherung, können nun nicht mehr abgesetzt werden.

 

(2015): Welche Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung kann ich geltend machen?


Feldhilfen

AN-Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung lt. Nr. 25 der LSt-Bescheinigung

Angaben lt. Lohnsteuerbescheinigung:
Die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung finden Sie auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.

Alle Angaben zur Lohnsteuerbescheinigung können Sie im Bereich "Arbeitnehmer > Einnahmen" erfassen.

Wichtig: Alle bereits im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassten Sozialversicherungsbeiträge müssen Sie hier nicht erneut erfassen. Diese werden von Lohnsteuer kompakt automatisch übernommen und bei der Berechnung Ihrer Steuererstattung berücksichtigt.

AN-Beiträge zur sozialen Pflegeversicherungen lt. Nr. 26 der LSt-Bescheinigung

Angaben lt. Lohnsteuerbescheinigung:
Die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung finden Sie auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.

Alle Angaben zur Lohnsteuerbescheinigung können Sie im Bereich "Arbeitnehmer > Einnahmen" erfassen.

Wichtig: Alle bereits im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassten Sozialversicherungsbeiträge müssen Sie hier nicht erneut erfassen. Diese werden von Lohnsteuer kompakt automatisch übernommen und bei der Berechnung Ihrer Steuererstattung berücksichtigt.

Erstattungen der Kranken-/Pflegeversicherung

Geben Sie hier die im Jahr 2015 erhaltenen Beitragserstattungen und Beitragsrückzahlungen aus dem Versicherungsvertrag an.

Die Eingabe wird in Zeile 14 der "Anlage Vorsorgeaufwand" übertragen.

darin enthaltene Beiträge ohne Anspruch auf Krankengeld

Geben Sie hier den Anteil an den im Jahr 2015 erhaltenen Beitragserstattungen und Beitragsrückzahlungen an, aus denen sich kein Anspruch auf Krankengeld ergeben hat.

Die Eingabe wird in Zeile 15 der Anlage Vorsorgeaufwendungen übertragen.

Enthaltene Beiträge ohne Anspruch auf Krankengeld

Wenn in den Arbeitnehmerbeiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung Beiträge enthalten sind, für die sich kein Anspruch auf Krankengeld ergibt, dann müssten Sie die Beiträge gesondert hier angeben. Es erfolgt dann keine Kürzung um 4 %. Dies betrifft Arbeitnehmer während der Freistellungsphase der Altersteilzeit.

Wichtig: Bitte fordern Sie bei Ihrer Versicherung eine Bescheinigung über die geleisteten Beiträge an, sollte Ihnen keine vorliegen, damit die jeweiligen Beitragsanteile zutreffend aufgeteilt werden können. Enthält ein Tarif nur Leistungen, mit denen eine Basisabsicherung gewährleistet wird, ist eine Beitragsaufteilung nicht erforderlich.


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