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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Sonstige Angaben

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2015. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Sonstige Angaben



Was sind Einkommensersatzleistungen?

Die Empfänger von Sozialleistungen müssen nicht immer Arbeitnehmer sein. Auch an Gewerbetreibende, Selbständige, Freiberufler oder Landwirte werden so genannte Einkommensersatzleistungen ausbezahlt, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen.

Diese Einkommensersatzleistungen sind ebenso wie Lohnersatzleistungen steuerfrei, haben aber dennoch einen Einfluss auf die Höhe der zu zahlenden Steuer. Denn die Einkommensersatzleistungen werden in den Progressionsvorbehalt einbezogen und haben damit einen gewichtigen Einfluss auf die Berechnung des persönlichen Steuersatzes.

Die Entgeltersatzleistungen erhalten Sie als Nicht-Arbeitnehmer, zum Beispiel als Freiberufler oder Gewerbetreibender:

  • Leistungen nach dem Mutterschutzgesetz (Mutterschaftsgeld, Elterngeld)
  • Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung (Krankengeldzahlungen)
  • Leistungen nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
Wichtig

Die Abfrage von Einkommensersatzleistungen (Lohnersatzleistungen) war bis 2015 sowohl im Hauptvordruck (Mantelbogen) als auch in der Anlage N möglich. Sämtliche Einkommensersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen (z. B. Arbeitslosengeld, Elterngeld, Insolvenzgeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld und vergleichbare Leistungen aus einem EU-/EWR-Staat oder der Schweiz) sind ab 2015 aus Vereinfachungsgründen ausschließlich im Mantelbogen einzutragen.

 

(2015): Was sind Einkommensersatzleistungen?


Feldhilfen

Steuervorauszahlungen

Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie im Steuerjahr 2015 Steuervorauszahlungen an das Finanzamt geleistet haben.

Wichtig: Die hier angegebenen Steuervorauszahlungen werden NICHT an das Finanzamt übermittelt. Ihre Eingabe dient nur für die korrekte Berechnung der voraussichtlichen Steuererstattung durch Lohnsteuer kompakt.

Haben Sie im Jahr 2015 im Ausland gelebt?

Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie im Jahr 2015 ganz oder teilweise im Ausland gelebt haben und in dieser Zeit keinen Wohnsitz in Deutschland hatten.

Steuervergünstigung nach § 10 g EStG

Wenn Sie einen Abzugsbetrag nach § 10g EStG für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden, geltend machen wollen, setzen Sie hier ein Häkchen.

Dazu gehören insbesondere leerstehende Baudenkmäler.

Steuerermäßigung wegen Erbschaftsteuer (Besteuerung nach § 35 b EStG)

Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie Einkünfte bezogen haben, die in 2015 oder den vier vorangegangenen Jahren der Erbschaftsteuer unterlegen haben und daher eine Steuerermäßigung beantragen wollen.

Haben Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung Einkünfte erklärt, die aufgrund eines nach dem 31.12.2010 eingetretenen Erbfalls auch mit Erbschaftsteuer belastet waren, kann auf Antrag die Einkommensteuer ermäßigt werden. Hierzu geben Sie bitte auf der folgenden Seite die entsprechenden Einkünfte, für die die Ermäßigung in Betracht kommt, sowie die festgesetzte Erbschaftsteuer, den erbschaftsteuerpflichtigen Erwerb zuzüglich der Freibeträge nach den §§ 16, 17 des Erbschaftsteuer und Schenkungsteuergesetzes und die steuerfreien Beträge nach § 5 des Erbschaftsteuerund Schenkungsteuergesetzes an.

Die Erbschaftsteuer entsteht im Zeitpunkt des Todes. Auf den Zeitpunkt der Festsetzung und/oder der Entrichtung der Erbschaftsteuer kommt es nicht an.

Verlustvortrag nach § 10 d EStG bzw. Spendenvortrag nach § 10 b EStG Verlustrücktrag

Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie einen Verlustvortrag nach § 10 d EStG bzw. Spendenvortrag nach § 10 b EStG geltend machen wollen.

Gesellschaften / Gemeinschaften und ähnliche Modelle

Wenn Sie Angaben zu Gesellschaften, Gemeinschaften und ähnlichen Modellen machen wollen, setzen Sie hier ein Häkchen.


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