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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2015. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024):



Wie kann ich Unterhalt an eine bedürftige Person absetzen?

Wenn Sie an einen Angehörigen Unterhaltsleistungen zahlen, können Sie diese als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen, ohne dass eine zumutbare Belastung angerechnet wird. Das Finanzamt berücksichtigt die Unterstützung aber nur dann, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zu Ihrem Nettoeinkommen stehen. Zieht man die Unterhaltsleitungen von Ihrem Nettoeinkommen ab, muss dieses noch ausreichen, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihres Partners und Ihrer Kinder zu bestreiten. Das ist die so genannte Opfergrenze, also die Grenze, bis zu welcher das Finanzamt Ihre Unterhaltsleistungen anerkennt. Die Opfergrenze gilt nicht bei Unterhaltsleitungen an Ihren Ex-Ehepartner oder dauernd getrennt lebenden Ehepartner. Das gleiche gilt, wenn Sie Unterhaltsleistungen an Ihren mittellosen Lebenspartner zahlen, mit dem Sie in einem gemeinsamen Haushalt wohnen.

Wie berechnet sich die Opfergrenze?
Grundlage für die Berechnung der Opfergrenze ist Ihr Nettoeinkommen, also alle Einnahmen (steuerpflichtig und steuerfrei). Dazu zählen zum Beispiel Ihr Arbeitslohn, Kindergeld aber auch Arbeitslosengeld. Davon abgezogen werden Lohnsteuer, Kirchensteuer, die Sozialabgaben, der Solidaritätszuschlag und der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bzw. die Werbungskosten. Die Opfergrenze beträgt dann ein Prozent je volle 500 Euro des Nettoeinkommens. Bei Ehegatten wird das gemeinsame Einkommen zur Berechnung herangezogen. Höchstens werden jedoch 50 Prozent Ihres Nettoeinkommens als Opfergrenze anerkannt. Der Prozentsatz verringert sich um jeweils fünf Prozentpunkte für jedes Ihrer Kinder für das Sie Kindergeld erhalten und um ebenfalls fünf Prozentpunkte für Ihren Ehepartner, jedoch höchstens um insgesamt 25 Prozent.

Beispiel: Sie sind verheiratet, haben zwei Kinder und unterstützen Ihre Eltern mit 9.000 Euro pro Jahr. Ihr Jahresnettoeinkommen beträgt 24.000 Euro.

Nettoeinkommen: 24.000 Euro

  • 1 Prozent je volle 500 Euro: 48 Prozent
  • Abzüglich Ehepartner: -5 Prozent
  • Abzüglich 2 Kinder: -10 Prozent
  • Verbleiben: 33 Prozent

Ihre Opfergrenze beträgt demnach 33 Prozent von 24.000 Euro, also 7.920 Euro. Von Ihren Unterhaltszahlungen in Höhe von 9.000 Euro werden also nur 7.920 Euro anerkannt. Auch hier gilt der Unterhaltshöchstbetrag in Höhe von 8.472 Euro (2015), ggf. zuzüglich der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, falls Sie solche Beiträge für den Unterhaltsempfänger übernommen haben.

(2015): Wie kann ich Unterhalt an eine bedürftige Person absetzen?


Feldhilfen

Verwandtschaftsverhältnis

Wählen Sie hier aus, in welchem Verwandschaftsverhältnis die unterstützte Person zu Ihnen steht.

Nicht unterhaltsberechtigte Personen sind

  • Geschwister,
  • Schwiegerkinder,
  • Tante und Onkel,
  • Nichte und Neffe,
  • Cousin und Cousine,
  • Stiefvater und -mutter,
  • Verlobte und Verlobter.
Wird eine Bedürftigkeitsbescheinigung beigefügt?

Wählen Sie ja aus, wenn Sie der Steuerklärung eine Bedürftigkeitsbescheinigung für die unterstützte Person beilegen.

Diese Angabe ist erforderlich, wenn Sie die Steuererklärung per ELSTER übertragen wollen.

Beruf

Geben Sie den Beruf der unterstützten Person an.

Familienstand

Wählen Sie den Familienstand der von Ihnen unterstützten Person aus.

Steuer-Identifikationsnummer

Tragen Sie hier die elfstellige Steuer-Identifikationsnummer der unterstützten Person ein.

Geburtsdatum

Tragen Sie hier das Geburtsdatum der unterstützten Person ein.

Unabhängig vom Alter der unterstützten Person, sind Unterhaltsleistungen im Jahre 2015 bis zu höchstens 8.472 Euro steuerlich abzugsfähig (2014: 8.354 Euro; 2013: 8.130 Euro; 2010 bis 2012: 8.004 Euro).

verstorben am

Falls die unterstützte Person im Jahr 2015 verstorben ist, geben Sie hier das Todesdatum an.

Hat der Unterhaltene Leistungen anderer Personen erhalten?

Wenn auch noch andere Personen zum Unterhalt der unterstützten Person beigetragen haben, setzen Sie hier ein Häkchen.

In diesem Fall kann der Unterhaltshöchstbetrag nur anteilig berücksichtigt werden.

Hatte jemand für die Person Anspruch auf Kindergeld?

Wählen Sie hier "ja" aus, wenn jemand für die unterstützte Person im Jahr 2015 Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibeträge hatte.

Ausländisches Kindergeld oder Freibeträge sind dem inländischen Anspruch gleichzustellen.

Wichtig: Für jeden Monat, in dem ein Anspruch auf Kindergeld/-freibeträge bestand, ist ein Abzug von Unterhaltsleistungen nicht möglich.

Der Unterhaltene lebte in diesem Haushalt

Geben Sie den Zeitraum an, in dem die Person in dem Haushalt gelebt hat.

Anspruch auf Kindergeld bestand

Geben Sie hier den Zeitraum in 2015 an, in dem jemand für dieses Kind Anspruch auf Kindergeld oder Freibeträge für Kinder hatte,

Ausländisches Kindergeld oder Freibeträge sind dem inländischen Anspruch gleichzustellen.

Für jeden Monat, in dem ein solcher Anspruch bestand, ist ein Abzug von Unterhaltsleistungen nicht möglich.

Name des Ehegatten

Tragen Sie hier den Namen des Ehegatten ein.


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