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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Behinderung

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2015. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Behinderung



Wie werden die Kosten für Umbaumaßnahmen aufgrund einer Behinderung berücksichtigt?

Wenn ein Familienmitglied von einer Behinderung betroffen ist, werden oftmals erhebliche Umbaumaßnahmen in der Wohnung oder am Eigenheim erforderlich, um dem Behinderten trotz gesundheitlicher Einschränkungen weiterhin ein Leben in seiner gewohnten Umgebung zu ermöglichen und ihm den Umzug in ein Pflegeheim zu ersparen.

Solche Aufwendungen für behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen können als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sein, wenn Sie bestimmte Bedingungen beachten.

 

Kosten für Umbau der Dusche

Aktuell hat das Finanzgericht Baden-Württemberg die Aufwendungen für den Umbau der Dusche in voller Höhe als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG anerkannt, wobei allerdings eine zumutbare Belastung anzurechnen ist. Die Aufwendungen für Material und Arbeitslohn stellen Krankheitskosten dar, denn sie dienen unmittelbar der Linderung einer Krankheit (FG Baden-Württemberg vom 19.3.2014, 1 K 3301/12).

Der Fall: Eine alleinstehende Dame leidet an Multipler Sklerose und hat einen Grad der Behinderung von 50. Eine Pflegestufe ist (noch) nicht bescheinigt. In ihrem Eigenheim lässt sie die Dusche behindertengerecht um-bauen: Die Duschwanne wird entfernt und ein bodengleiches Duschelement eingebaut, die Armaturen werden erneuert, die Duschkabine neu gefliest und mit einer Tür versehen. Danach ist die Dusche bodengleich begehbar und mit einem Rollstuhl befahrbar.

Lohnsteuer kompakt: Das Finanzgericht hat einen Gegenwert für die neue Dusche nicht angerechnet. Denn nach neuer BFH-Rechtsprechung sind bei behinderungsbedingten Umbaumaßnahmen die Aufwendungen so stark durch die Zwangslage der Behinderung begründet, "dass die Erlangung eines etwaigen Gegenwertes in Anbetracht der Gesamtumstände in den Hintergrund tritt" (BFH-Urteil vom 24.2.2011, BStBl. 2011 II S. 1012).

Des Weiteren bleibt auch ein marktgängiger Vorteil außer Betracht: "Ein Gegenwert, der allein auf der möglichen Nutzung der Umbauten durch nichtbehinderte Familienangehörige beruhen soll, ist kein realer Gegenwert und mithin ungeeignet, ein Abzugsverbot zu begründen" (BFH-Urteil vom 22.10.2009, BStBl. 2010 II S. 280).

 

Kosten für Einbau eines Fahrstuhls

Aufwendungen für den Einbau eines Fahrstuhls in das eigene Haus wurden bisher nicht als außergewöhnliche Belastungen anerkannt. Nicht anerkannt wurde auch ein Aufzugsturm, der an das bestehende Gebäude angebaut wurde. Begründet wurde dies damit, dass eine solche Baumaßnahme auch für Nichtbehinderte von Vorteil ist und deshalb zu einer Werterhöhung des Gebäudes führt.

Doch nach neuerer BFH-Rechtssprechung spielen die Frage des Gegenwertes und des marktgängigen Vorteils jetzt keine wesentliche Rolle mehr (BFH-Urteil vom 22.10.2009, BStBl. 2010 II S. 280; BFH-Urteil vom 24.2.2011, BStBl. 2011 II S. 1012).

Aktuell hat das Finanzgericht Köln die Kosten für den Einbau eines Fahrstuhls in Höhe von 65.000 Euro als außergewöhnliche Belastungen anerkannt, weil der Einbau eines kostengünstigeren Treppenliftes aus technischen Gründen nicht möglich war (FG Köln vom 27.8.2014, 14 K 2517/12, Revision).

Aufwendungen für medizinisch indizierte Maßnahmen sind typisierend als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen, ohne dass es im Einzelfall einer Prüfung der Zwangsläufigkeit des Grundes und der Höhe nach bedarf. Weiter ist zu beachten, dass nicht nur das medizinisch Notwendige im Sinne einer Mindestversorgung angezeigt ist, sondern jedes diagnostische oder therapeutische Verfahren, das hinreichend gerechtfertigt ist.

Dieser medizinischen Wertung hat die steuerliche Beurteilung zu folgen, es sei denn, es liegt ein offensichtliches Missverhältnis zwischen dem erforderlichen und dem tatsächlichen Aufwand vor. Auch bei Kosten von 65.000 Euro für einen Fahrstuhl liegt hier kein für jedermann offensichtliches Missverhältnis zwischen dem erforderlichen und dem tatsächlichen Aufwand vor. Diese Kosten sind angemessen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Einbau eines kostengünstigeren Treppenlifts aus technischen Gründen nicht möglich war.

Der Bundesfinanzhof hatte bereits geklärt, dass der Fahrstuhl ein "medizinisches Hilfsmittel im engeren Sinne" darstellt, das ausschließlich von Kranken oder Behinderten angeschafft werde, um ihr Leiden zu lindern. Bei solchen Gegenständen muss nicht vor der Anschaffung ein amtsärztliches Attest eingeholt werden, denn hier kommen nicht die strengen Anforderungen des § 64 Abs. 1 Nr. 2e EStDV zur Anwendung (BFH-Urteil vom 6.2.2014, VI R 61/12).

Lohnsteuer kompakt: Der volle Abzug im Jahr der Verausgabung kann allerdings ins Leere laufen, wenn die außergewöhnlichen Belastungen höher sind als der Gesamtbetrag der Einkünfte, von dem sie abgezogen werden sollen. So bringt die steuerliche Absetzbarkeit nicht den gewünschten Entlastungseffekt. Für diesen Fall hat der Bundesfinanzhof eine Billigkeitsregelung angeregt (§ 163 AO): Betroffene sollten die Möglichkeit haben, die hohen Aufwendungen auf mehrere Jahre zu verteilen (BFH-Urteil vom 22.10.2009, BStBl. 2010 II S. 280).
 

(2015): Wie werden die Kosten für Umbaumaßnahmen aufgrund einer Behinderung berücksichtigt?



Wann liegt Blindheit vor?

Blinde Personen erhalten den erhöhten Behinderten-Pauschbetrag von 3.700 Euro pro Jahr. Blindheit liegt vor, wenn man auf dem besseren Auge nicht mehr als zwei Prozent Sehkraft besitzt.

Gehörlose erhalten den erhöhten Behinderten-Pauschbetrag nicht.

Der Nachweis der Hilflosigkeit erfolgt mit dem Schwerbehindertenausweis, in dem das Merkzeichen „Bl“ eingetragen ist. Als Nachweis kann auch der Bescheid des Versorgungsamtes dienen, auf dem die entsprechenden Feststellungen vermerkt sind.

(2015): Wann liegt Blindheit vor?



Wann gilt eine Person als hilflos?

Hilflose Personen erhalten einen erhöhten Behinderten-Pauschbetrag von 3.700 Euro. Laut Einkommensteuergesetz gilt eine Person dann als hilflos, „wenn sie für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung ihrer persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe dauernd bedarf“ (33b Abs. 6 Satz 3 EStG). Diese Hilfe kann zum Beispiel beim An- und Ausziehen, beim Essen und bei der Körperpflege erfolgen.

Den Pauschbetrag gibt es nicht bei vorübergehender Hilflosigkeit, sondern nur, wenn der Zustand für länger als sechs Monate andauert.

I N F O

Der Nachweis der Hilflosigkeit erfolgt mit dem Schwerbehindertenausweis, in dem das Merkzeichen „H“ eingetragen ist. Als Nachweis kann auch der Bescheid des Versorgungsamtes dienen, auf dem die entsprechenden Freistellungen vermerkt sind.

Tipp: Der erhöhte Behinderten-Pauschbetrag ist vom Grad der Behinderung unabhängig, kann also auch bei einem Grad der Behinderung von unter 50 erfolgen.

 

(2015): Wann gilt eine Person als hilflos?



Wie hoch ist der Behinderten-Pauschbetrag?

Die Höhe des Behinderten-Pauschbetrages richtet sich nach dem Grad der Behinderung. Dadurch sollen die Mehraufwendungen abgedeckt werden, die durch die Beeinträchtigung nötig werden.

Laut Paragraph 33 b Abs. 3 EStG werden folgende Pauschbeträge gewährt:

Für hilflose Menschen und für Blinde erhöht sich der Pauschbetrag auf 3.700 Euro.

Bei einem Behinderungsgrad unter 25 gibt es keinen Pauschbetrag. Die behinderungsbedingten Aufwendungen müssen in diesem Fall als außergewöhnliche Belastungen in die Steuererklärung eingetragen werden.

Der Pauschbetrag gilt immer als Jahresbeitrag, auch wenn die Behinderung erst während des Jahres aufgetreten oder weggefallen ist. Ändert sich in einem Jahr der Grad der Behinderung, steht der höhere Pauschbetrag zur Verfügung. Bei mehreren Behinderungen wird nur ein Pauschbetrag gewährt, der alle Behinderungen deckelt.

(2015): Wie hoch ist der Behinderten-Pauschbetrag?



Wie wird eine Behinderung nachgewiesen?

Der Nachweis der Behinderung erfolgt durch das Versorgungsamt. Ab einem Behinderungsgrad von 50 Prozent erhalten Sie einen Schwerbehindertenausweis, bis zu einem Grad von 45 stellt das Amt einen Feststellungsbescheid aus. An diese Bescheide ist das Finanzamt gebunden.

Sollten Sie aufgrund Ihrer Behinderung eine Rente oder andere Bezüge erhalten, reichen in der Regel auch der Rentenausweis oder ähnliche Bescheide als Nachweise aus.

Für die Gewährung des erhöhten Pauschbetrages für Hilflose bzw. Blinde, muss im Schwerbehindertenausweis der Vermerk „H“ bzw. “Bl“ eingetragen sein. Bei hilflosen Personen ist auch der Bescheid der Pflegekasse über die Einstufung als Pflegebedürftiger der Pflegestufe III ausreichend.

(2015): Wie wird eine Behinderung nachgewiesen?



Welche Ausgaben sind mit dem Pauschbetrag für Behinderte abgegolten?

Viele Aufwendungen, die behinderten Menschen typischerweise entstehen, sind mit dem Behinderten-Pauschbetrag abgegolten. Dazu zählen Kosten, die anfallen, um gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen im Alltag zu bewältigen. Außerdem zählen dazu Aufwendungen für die Pflege, wobei es irrelevant ist, ob diese zu Hause oder in einem Heim erfolgt oder welche Pflegestufe vorliegt.

Abgegolten sind auch die Kosten für Medikamente, Heilmittel und Hilfsleistungen sowie die Eigenbeteiligung zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Auch die Aufwendungen für eine Heimdialyse fallen hierunter.

Tipp

Ist die Summe Ihrer Aufwendungen höher als der Pauschbetrag, sollten Sie auf diesen verzichten und stattdessen Ihre Kosten als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Hierbei müssen sie aber beachten, dass außergewöhnliche Belastungen nur anerkannt werden, wenn sie die zumutbare Belastung übersteigen.

 

(2015): Welche Ausgaben sind mit dem Pauschbetrag für Behinderte abgegolten?



Wer bekommt den Pauschbetrag für Behinderte?

Sie können den Behinderten-Pauschbetrag erhalten, wenn Sie einen bestimmten Grad der Behinderung nachweisen können. Dabei gilt als behindert, wer länger als sechs Monate körperlich, geistig oder seelisch in seinem Gesundheitszustand beeinträchtigt ist.

Festgestellt wird der Grad der Behinderung im Regelfall durch das Versorgungsamt. Ab einem Grad der Behinderung von 50 erhalten Sie einen Schwerbehindertenausweis, bis zu einem Grad von 45 stellt das Amt einen Feststellungsbescheid aus. An diese Bescheide ist das Finanzamt gebunden.

Sie können den Behinderten-Pauschbetrag für sich selbst, Ihren behinderten Ehegatten oder Ihr behindertes Kind in Anspruch nehmen. Eine Übertragung des Pauschbetrages von behinderten Eltern bzw. Geschwistern ist nicht möglich.

Tipp

Bei einer rückwirkenden Feststellung des Grades der Behinderung für mehrere Jahre können Sie für die Jahre, für die Ihnen ein Grad der Behinderung anerkannt wird, den Pauschbetrag nachträglich geltend machen. Sie müssen jedoch spätestens zwei Jahre nach Feststellung des Grades der Behinderung ihre steuerlichen Ansprüche anmelden.

 

(2015): Wer bekommt den Pauschbetrag für Behinderte?


Feldhilfen

Erstmalige Beantragung/Änderung (Nachweis ist einzureichen)

Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie im Veranlagungszeitraum 2015 erstmalig Angaben zu einer Behinderung machen und bisher noch keine Nachweise bei Ihrem Finanzamt eingereicht haben.

Zum Nachweis müssen Sie dem Finanzamt folgende Belege vorlegen, falls diese nicht bereits in den Vorjahren eingereicht wurden:

  • Schwerbehindertenausweis oder
  • Bescheid des Versorgungsamtes oder
  • Bescheid der Pflegekasse über die Pflegestufe III
Haben Sie Anspruch auf eine Behindertenrente?

Wenn der Grad der Behinderung (GdB) zwischen 25 und weniger als 50 liegt, erhalten Sie einen Behinderten-Pauschbetrag nur, wenn

  • wegen der Behinderung eine gesetzliche Rente oder andere laufende Bezüge gewährt wurde, oder
  • die Behinderung zu einer Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat oder
  • die Behinderung auf einer Berufskrankheit beruht.
gültig von

Geben Sie hier an, ab wann Ihr Behindertenausweis oder die Bescheinigung des Versorgungsamtes gültig ist.

gültig bis

Geben Sie hier an, bis wann Ihr Behindertenausweis oder die Bescheinigung des Versorgungsamtes gültig ist.

Ist Ihre Bescheinigung unbefristet gültig, dann lassen Sie dieses Feld frei.

Gültigkeit unbefristet

Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Ihr Behindertenausweis oder die Bescheinigung des Versorgungsamtes unbefristet gültig ist.

Grad der Behinderung (in Prozent)

Geben Sie hier den Grad der Behinderung (max. 100) an. Hat sich der Grad Ihrer Behinderung im Veranlagungsjahr 2015 verändert, geben Sie den höchsten Grad der Behinderung an, der vorgelegen hat.

Wurde eine Behinderung bescheinigt, steht Ihnen ein zusätzlicher Behindertenpauschbetrag ab einem Behinderungsgrad von 25 zu.

Wenn der Grad der Behinderung (GdB) zwischen 25 und weniger als 50 liegt, erhalten Sie einen Behinderten-Pauschbetrag nur, wenn

  • wegen der Behinderung eine gesetzliche Rente oder andere laufende Bezüge gewährt wurde, oder
  • die Behinderung zu einer Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat oder
  • die Behinderung auf einer Berufskrankheit beruht.

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