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Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2015. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024):



Wie viel Kirchensteuer spare ich, wenn ich aus der Kirche austrete?

Wenn Sie aus der Kirche austreten würden, würden Sie nicht wirklich die komplette Kirchensteuer sparen, die Ihnen über das Jahr von Ihrem Gehalt abgezogen wird. Sie müssen auch auf den Vorteil verzichten, die Kirchensteuer als Sonderausgaben von Ihrem zu versteuernden Einkommen abzuziehen.

Für das ganze Jahr steht Ihnen ein Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro (Ehepaare 72 Euro) zu. Die Kirchensteuer können Sie jedoch in voller Höhe als Sonderausgaben geltend machen. So verringern sich Ihr zu versteuerndes Einkommen und auch die Einkommensteuer.

Beispiel: Wenn Sie und Ihr Ehepartner im Jahr 600 Euro Kirchensteuer zahlen, können Sie den Betrag, der über dem Sonderausgabenpauschbetrag liegt, zusätzlich als Sonderausgaben ansetzen (600 Euro Kirchensteuer minus 72 Euro Sonderausgabenpauschbetrag).

528 Euro beim Grenzsteuersatz von 28 Prozent bringen Ihnen dann 147 Euro Einkommensteuer zurück. So verringert sich Ihre Kirchensteuer, die auf Grundlage der Einkommensteuer berechnet wird, ebenso wie der Solidaritätszuschlag (9 Prozent bzw. 5,5 Prozent von 147 Euro). Das macht rund 20 Euro weniger. So bringt Ihnen die Kirchensteuer einen steuerlichen Vorteil von insgesamt 167 Euro.

Diesen Sonderausgaben-Vorteil müssten Sie also von Ihrer Kirchensteuer abziehen, um zu berechnen, was Ihnen ein Kirchenaustritt bringt. In diesem Beispiel würden Sie als Ehepaar 433 Euro gegenüber dem Vorjahr sparen, wenn Sie keine Kirchensteuer zahlen, aber gleichzeitig auch auf die Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs verzichten müssten.

(2015): Wie viel Kirchensteuer spare ich, wenn ich aus der Kirche austrete?



Welchen Vorteil bringt die Kappung der Kirchensteuer?

Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich nach Ihrem Wohnort. Leben Sie in Bayern oder Baden-Württemberg zahlen Sie 8 Prozent, in den übrigen Bundesländern 9 Prozent. Grundlage ist die festgesetzte Einkommensteuer. Sie zahlen also als Kirchensteuer 9 Prozent Ihrer Einkommensteuer.

Je höher Ihr Einkommen, desto höher die Einkommensteuer und desto höher auch die Kirchensteuer. Es gibt jedoch die Möglichkeit, die Kappung der Kirchensteuer zu beantragen. Das bedeutet:

Die Kirchensteuer wird nicht mehr von der Bemessungsgrundlage "Einkommensteuer", sondern vom "zu versteuernden Einkommen" berechnet. Der Kappungssatz ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich und beträgt je nach Bundesland 3 bis 4 Prozent des zu versteuernden Einkommens.

Die meisten Kirchensteuergesetze sehen bei hohem Einkommen eine Kappung der Einkommensteuer vor. Sie sollten jedoch prüfen, ob die Kappung in Ihrem Bundesland automatisch oder nur auf Antrag gewährt wird, es gibt unterschiedliche Regelungen. In Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen gibt es die Kappung ohne Antrag.

Die Kappung nur mit Antrag gibt es in: Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland. in Bayern ist keine Kappung der Kirchensteuer möglich.

Beispiel

In Berlin gilt ein Kappungssatz von 3 Prozent. Also ist die Kirchensteuer auf 3 Prozent des zu versteuernden Einkommens begrenzt. 150. 000 Euro zu versteuerndes Einkommen; Einkommensteuer: 62.875 Euro; Kirchensteuer: 5.658 Euro. Bei einer Kappung auf 3 Prozent des Einkommens, müssten nur 4.500 Euro Kirchensteuer gezahlt werden. Das entspricht einem Kappungsvorteil von 1.158 Euro.

Den Antrag auf Kappung der Kirchensteuer müssen Sie an Ihre Diözese oder Landeskirche richten. Es reichen ein formloser Antrag und eine Kopie des letzten Steuerbescheids.

(2015): Welchen Vorteil bringt die Kappung der Kirchensteuer?



Was unterscheidet meine Steuernummer von der Steuer-Identifikationsnummer?

Die Steuernummer ist nicht zu verwechseln mit der lebenslang gültigen und bundeseinheitlich gleichen Steuer-Identifikationsnummer.

Was ist die Steuernummer?

Die Steuernummer wird vom Finanzamt an jede steuerpflichtige natürliche oder juristische Person vergeben und ist einem Steuerpflichtigen eindeutig zugeordnet. Eine Person kann mehrere Steuernummern in seinem Leben haben. Wer beispielsweise umzieht und dadurch in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Finanzamtes gehört, wer heiratet oder eine Selbständigkeit anmeldet, erhält eine neue Steuernummer.

Früher richteten sich die Steuernummern an länderbezogenen Codes aus und bestanden je nach Bundesland aus zehn oder elf Ziffern. Im Laufe der Einführung des so genannten ELSTER-Verfahrens (ELektronische STeuerERklärung) wurde das Standardschema der Steuernummer jedoch bundesweit vereinheitlicht und hat nun 13 Ziffern.

Wo finde ich die Steuernummer?

Nach Einreichen der ersten Einkommenssteuererklärung oder bei der Anmeldung einer selbständigen bzw. gewerblichen Tätigkeit wird die Nummer durch das zuständige Finanzamt ermittelt. Sie kann aber auch eigeninitiativ beantragt werden. Auf dem Einkommenssteuerbescheid ist die Steuernummer links oben zu finden.

Wofür brauche ich die Steuernummer?

Die Steuernummer ist bei der Einreichungder Steuererklärung oder bei der Anmeldung einer selbständigen bzw. gewerblichen Tätigkeit, ebenso wie im Zahlungsverkehr anzugeben. Freiberufler und Gewerbetreibende müssen sie, sofern sie keine Umsatzsteueridentifikationsnummer haben, in ihrer Rechnung ausweisen. Zukünftig wird die Steuernummer von der Steueridentifikationsnummer abgelöst. Bisher existieren aber beide Nummern parallel.

Was ist die Steuer-Identifiktationsnummer?

Die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr. oder auch Steuer-ID) ist seit 2008 eine bundeseinheitliche und dauerhafte Identifikationsnummer von in Deutschland gemeldeten Bürgern für Steuerzwecke. Sie ist ein Leben lang gültig. Kinder erhalten sie bereits nach der Geburt.

Die Identifikationsnummer ändert sich weder bei einem Ortswechsel noch bei einem Wechsel des zuständigen Finanzamts. Die Daten werden erst gelöscht, wenn sie von den Behörden nicht mehr benötigt werden, spätestens jedoch 20 Jahre nach dem Tod des Steuerpflichtigen.

Seit 2016 ist die Steuer-ID auch für das Kindergeld, für die Freistellungsaufträge bei allen Bankverbindungen in Deutschland sowie für den steuerlichen Abzug von Unterhaltsleistungen nötig.

(2015): Was unterscheidet meine Steuernummer von der Steuer-Identifikationsnummer?



Wann gilt eine Gütergemeinschaft?

In der Gütergemeinschaft gibt es unterschiedliche Arten der Vermögensmassen: das Gesamtgut beider Partner sowie das Sondergut und das Vorbehaltsgut jedes einzelnen Partners. Diese besondere Regelung des ehelichen Güterstands ist kompliziert und wird eher selten vereinbart.

Ohne Ehevertrag gilt Zugewinngemeinschaft. Ohne Ehevertrag oder andere Absprachen gelten automatisch die gesetzlichen Regelungen. Das betrifft zum Beispiel den gesetzlichen Güterstand einer Ehe - die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Was der einzelne schon mit in die Verbindung gebracht hat, bleibt seins; es gilt der Grundsatz der Vermögenstrennung. Hieraus ergibt sich auch, dass ein Partner nicht für die Schulden des anderen aufkommen muss. Was im Laufe der Ehe zu dem ursprünglichen Vermögen der einzelnen Eheleute dazu kommt, ist der Zugewinn. Da dieser bei beiden Partnern unterschiedlich hoch sein kann, wird er im Scheidungsverfahren aufgeteilt, das ist der so genannte Zugewinnausgleich.

Will man einen anderen Güterstand als die Zugewinngemeinschaft vereinbaren, z.B. die Gütergemeinschaft oder die Gütertrennung, muss man das in einem Ehevertrag regeln. Man kann auch bestimmte Teile des Vermögens aus dem Zugewinn ausschließen, z.B. den Betrieb eines Selbständigen, damit dieser bei einer Scheidung seine Firma durch den Zugewinnausgleich nicht gefährden muss.

(2015): Wann gilt eine Gütergemeinschaft?



Woher bekomme ich eine neue Steuer-Identifikationsnummer?

Um eine neue Steuer-Identifikationsnummer zu erhalten, müssen Sie sich schriftlich an das Bundeszentralamt für Steuern wenden. Dazu nutzen Sie folgende Adresse:

Bundeszentralamt für Steuern, 53221 Bonn,

bzw. per E-Mail: [email protected].

Sie müssen dem Amt dazu folgende persönliche Daten mitteilen:

  • Name und Vorname
  • Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort)
  • Geburtsdatum und -ort

Ihre Nummer wird Ihnen dann schriftlich mitgeteilt. Aus Gründen des Datenschutzes ist nicht möglich, Ihnen die Nummer telefonisch oder per E-Mail mitzuteilen.

Tipp

Die Nummer finden Sie in der Regel aber auch in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid.

 

(2015): Woher bekomme ich eine neue Steuer-Identifikationsnummer?



Sie haben Ihre Steueridentifikationsnummer noch nicht erhalten oder sie ist nicht mehr auffindbar?

Ihre Einkommensteuererklärung können Sie auch ohne Steuer-ID bei Ihrem Finanzamt einreichen. Ihre Steueridentifikationsnummer ist Ihrem Finanzamt bekannt. Sollten Sie Ihre Identifikationsnummer in den genannten Unterlagen nicht finden, haben Sie die Möglichkeit, diese beim Bundeszentralamt für Steuern erneut anzufordern. Die Steuer-ID wird Ihnen dann per Brief mitgeteilt.

(2015): Sie haben Ihre Steueridentifikationsnummer noch nicht erhalten oder sie ist nicht mehr auffindbar?



Wo kann ich meine Steuer-Identifikationsnummer finden?

Die Steuer-Identifikationsnummer wurde Ihnen schriftlich vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt. Die elfstellige Nummer gilt ein Leben lang. In diesem Schreiben wird die Nummer als "Persönliche Identifikationsnummer" bezeichnet, häufig wird sie auch kurz "Identifikationsnummer" genannt und wird in der Regel mit TIN (Tax Identification Number) oder Steuer-ID abgekürzt.

In der Regel finden Sie Ihre Identifikationsnummer auch

  • im Einkommensteuerbescheid oder
  • auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung

Die Steuer-ID ist nicht zu verwechseln mit der eTIN, die sich ebenfalls in der Lohnsteuerbescheinigung befindet und vom Arbeitgeber für die Datenübermittlung der Lohndaten genutzt wird.

Nach einer Übergangszeit soll die Steuer-Identifikationsnummer die derzeitige Steuernummer für die Einkommensteuer ersetzen. Die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer ist keine Voraussetzung für die Abgabe Ihrer Steuererklärung.

(2015): Wo kann ich meine Steuer-Identifikationsnummer finden?



Wer muss Kirchensteuer bezahlen?

Wenn Sie Mitglied einer der folgenden Religionsgemeinschaften sind, müssen Sie Kirchensteuer zahlen:

  • Römisch-Katholische Kirche
  • Evangelische Landeskirchen
  • Altkatholische Kirche
  • Jüdische Kultusgemeinden
  • Israelitische Religionsgemeinschaften (z.B. in Baden-Württemberg)
  • Freireligiöse Gemeinden (z.B. in Baden, Württemberg, Mainz, Offenbach, Pfalz)
  • Französische Kirche zu Berlin (Hugenottenkirche)
  • Mennonitengemeinde in Hamburg-Altona
  • Unitarische Religionsgemeinschaft Freier Protestanten in Rheinland-Pfalz

Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich nach Ihrem Wohnort. Leben Sie in Bayern oder Baden-Württemberg, zahlen Sie 8 Prozent, in den übrigen Ländern 9 Prozent der Einkommen- oder Lohnsteuer.

(2015): Wer muss Kirchensteuer bezahlen?



Ab wann muss ich Kirchensteuer zahlen?

Die Kirchensteuerpflicht beginnt mit der Taufe oder durch Eintritt oder Wiedereintritt in die Religionsgemeinschaft. In diesem Fall müssen Sie die Kirchensteuer mit dem Beginn des folgenden Monats zahlen.

Wechseln Sie die Religionsgemeinschaft, dann besteht ebenfalls mit dem Beginn des folgenden Monats die Pflicht zur Zahlung der Kirchensteuer. Sie setzt jedoch erst ein, wenn Sie an Ihre bisherige Religionsgemeinschaft keine Kirchensteuer mehr zahlen.

In der israelitischen Kultusgemeinde begründet sich die Kirchensteuerpflicht aufgrund von Abstammung und Bekenntnis.

(2015): Ab wann muss ich Kirchensteuer zahlen?



Wie hoch ist die Kirchensteuer?

Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich nach Ihrem Wohnort. Leben Sie in Bayern oder Baden-Württemberg, zahlen Kirchenangehörige 8 Prozent, in den übrigen Bundesländern 9 Prozent. Grundlage ist die festgesetzte Einkommensteuer. Sie zahlen folglich als Kirchensteuer 8 bzw. 9 Prozent Ihrer Einkommensteuer.

Beachten Sie: Die Kirchensteuer wird mit gleicher prozentualer Höhe auch im Rahmen der Abgeltungsteuer berücksichtigt.

Sollten Sie Kinder haben oder haben Sie in Ihrem zu versteuernden Einkommen (zvE) Einkünfte aus Gewerbebetrieb und/oder Einkünfte, die nach dem sog. Teileinkünfteverfahren versteuert werden, wird das zvE für Zwecke der Kirchensteuer gesondert berechnet.

Sind bei Arbeitnehmern Kinderfreibeträge in ihren elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) eingetragen, errechnet sich die monatliche Kirchensteuer aufgrund einer so genannten fiktiven Lohnsteuer.

I N F O

Beispiel:
Kirchensteuer ohne Kinderfreibetrag: Sie leben in Berlin und haben einen Brutto-Monatslohn von 3.000 Euro in der Steuerklasse IV. Ihre monatliche Kirchensteuer beträgt 41,31 Euro.

Kirchensteuer mit zwei Kinderfreibeträgen: Sie leben in Berlin und haben einen Brutto-Monatslohn von 3.000 Euro bei Steuerklasse IV.
Ihre monatliche Kirchensteuer beträgt nun 25,62 Euro. Das ergibt eine Kirchensteuer-Ersparnis von 15,69 Euro pro Monat.

Ist also in den ELStAM eine "Zahl der Kinderfreibeträge" eingetragen, verringert sich nicht die monatliche Lohnsteuer, sondern nur die monatliche Kirchensteuer sowie der monatliche Solidaritätszuschlag. Das gilt auch dann, wenn Sie während des Jahres Kindergeld erhalten.

In der Einkommensteuerveranlagung senken die Kinderfreibeträge das zu versteuernde Einkommen nur dann, wenn das Kindergeld nicht günstiger ist als der Steuervorteil. Doch zur Berechnung von Kirchensteuer und Soli werden die Kinderfreibeträge "fiktiv" abgezogen.

Vorteil: Auch wenn Kinder nur für einen Teil des Jahres zu berücksichtigen sind, werden für die Berechnung der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlages stets der volle Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag abgezogen. Dies kommt in Betracht bei Beendigung der Berufsausbildung oder Geburt eines Kindes.

(2015): Wie hoch ist die Kirchensteuer?



Ab wann muss man nach einem Kirchenaustritt keine Kirchensteuer mehr zahlen?

Die Kirchensteuerpflicht endet:

  • mit Ablauf des Kalendermonats, wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland aufgegeben wurde.
  • mit dem Ablauf des Sterbemonats, wenn das Kirchenmitglied stribt.
  • wenn das Kirchenmitglied den Kirchenaustritt erklärt. Für die Austrittserklärung sind in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Stellen zuständig, in den meisten erfolgt sie vor dem Standesamt, ansonsten vor dem Amtsgericht; nur im Bundesland Bremen auch bei der Kirche. Abhängig vom Bundesland gilt der Krichenaustritt ab dem Kalendermonat, in dem der Kirchenaustritt erklärt wurde, oder aber ab dem darauffolgenden Kalendermonat.

Für die folgenden Bundesländer gilt der Krichenaustritt ab dem Kalendermonat, in dem der Austritt erklärt wurde: Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt

Für den restlichen Bundesländer gilt der Kirchenaustritt erst ab dem auf den Kirchenaustritt folgenden Kalendermonat: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen

Das kostet Sie der Kirchenaustritt - Austrittsgebühren

In Berlin, Brandenburg und Bremen ist der Austritt kostenlos. In den anderen Bundesländern müssen Sie zwischen 10 und 60 Euro Gebühren für die Bescheinigung über den Kirchenaustritt bezahlen. Angesichts der zukünftigen Ersparnisse sind diese geringen Gebühren jedoch zu vernachlässigen.

(2015): Ab wann muss man nach einem Kirchenaustritt keine Kirchensteuer mehr zahlen?



Welche steuerlichen Vorteile erhalten Behinderte und Hinterbliebene?

Für Aufwendungen, die Ihnen aufgrund Ihrer Behinderung entstehen, können Sie den Behinderten-Pauschbetrag in Anspruch nehmen. Dessen Höhe richtet sich nach dem Grad der Behinderung. Mit dem Pauschbetrag sind alle so genannten typischen Aufwendungen abgegolten. Darüber hinausgehende sogenannte atypische Aufwendungen können Sie als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Damit mindern Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen.

Hinterbliebene erhalten auf Antrag einen Hinterbliebenen-Pauschbetrag von 370 Euro, wenn ihnen laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt worden sind. Diese müssen laut Paragraph 33 b Abs. 4 EStG geleistet werden nach dem Bundesversorgungsgesetz oder einem anderen Gesetz, das die Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes über Hinterbliebenenbezüge für entsprechend anwendbar erklärt, nach den Vorschriften über die gesetzliche Unfallversicherung, nach den beamtenrechtlichen Vorschriften an Hinterbliebene eines an den Folgen eines Dienstunfalls verstorbenen Beamten oder nach den Vorschriften des Bundesentschädigungsgesetzes über die Entschädigung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

Der Hinterbliebenen-Pauschbetrag ist ein Jahresbetrag. Er wird auch dann nicht gekürzt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen nicht das ganze Jahr über vorlagen.

Bitte beachten Sie: Ein Waise erhält den Hinterbliebenen-Pauschbetrag auch dann nur einmal, wenn beide Elternteile verstorben sind. Bei mehreren Hinterbliebenen derselben Person (z.B. Witwe und Halbwaise) steht der Pauschbetrag jedem Hinterbliebenen zu.

(2015): Welche steuerlichen Vorteile erhalten Behinderte und Hinterbliebene?



Wer bekommt den Pauschbetrag für Behinderte?

Sie können den Behinderten-Pauschbetrag erhalten, wenn Sie einen bestimmten Grad der Behinderung nachweisen können. Dabei gilt als behindert, wer länger als sechs Monate körperlich, geistig oder seelisch in seinem Gesundheitszustand beeinträchtigt ist.

Festgestellt wird der Grad der Behinderung im Regelfall durch das Versorgungsamt. Ab einem Grad der Behinderung von 50 erhalten Sie einen Schwerbehindertenausweis, bis zu einem Grad von 45 stellt das Amt einen Feststellungsbescheid aus. An diese Bescheide ist das Finanzamt gebunden.

Sie können den Behinderten-Pauschbetrag für sich selbst, Ihren behinderten Ehegatten oder Ihr behindertes Kind in Anspruch nehmen. Eine Übertragung des Pauschbetrages von behinderten Eltern bzw. Geschwistern ist nicht möglich.

Tipp

Bei einer rückwirkenden Feststellung des Grades der Behinderung für mehrere Jahre können Sie für die Jahre, für die Ihnen ein Grad der Behinderung anerkannt wird, den Pauschbetrag nachträglich geltend machen. Sie müssen jedoch spätestens zwei Jahre nach Feststellung des Grades der Behinderung ihre steuerlichen Ansprüche anmelden.

 

(2015): Wer bekommt den Pauschbetrag für Behinderte?


Feldhilfen

Gütergemeinschaft

Nur wenn Sie einen Ehevertrag abgeschlossen haben und hierin die Gütergemeinschaft vereinbart wurde, müssen Sie in Ihrer Steuererklärung ein Häkchen setzen.

In den meisten Ehen gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dann müssen Sie an dieser Stelle kein Häkchen setzen.

Sollen die Daten der Ehepartner gemeinsam erfasst werden?

Bei der Einzelveranlagung von Ehepartner müssen die Ehepartner jeweils eine eigene Steuererklärung abgeben.       

Lohnsteuer kompakt bietet die Möglichkeit, die Daten für die Ehepartner gemeinsam einzutragen; daraus können dann automatisch bei der Abgabe zwei getrennte Steuererklärungen erstellt werden.

Nach der Dateneingabe berechnen wir für Sie die günstigste Veranlagungsart im Bereich Tipps zum Steuern sparen.

Für die meisten Ehepaare ist die Zusammenveranlagung am günstigsten. Denn im Normalfall führt eine Einzelveranlagung zu einer höheren Steuerbelastung, da die Einkommensteuer für jeden Ehepartner nach dem Grundtarif statt nach dem Splittingtarif zu berechnen ist.

In der Praxis wird die Einzelveranlagung häufig auch deshalb gewählt, weil ein Ehepaar im Vorfeld einer Scheidung die Einkünfte und die daraus resultierende Steuerlast voneinander getrennt halten will.

Wahl der Veranlagung

Sie müssen sich hier noch nicht für die Art der Veranlagung entscheiden.

Wir empfehlen grundsätzlich die Daten von beiden Ehepartner zu erfassen und die Optimierung der Veranlagung durch Lohnsteuer kompakt zu nutzen.

Während Sie Ihre Daten eingeben, wird Lohnsteuer kompakt die verschiedenen Veranlagungsarten parallel für Sie rechnen. Am Ende der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung erhalten Sie einen Veranlagungscheck: Das Programm gibt Ihnen eine Empfehlung, welche Veranlagungsart für das Jahr 2015 steuerlich die günstigste Variante für Sie ist.

Die für Sie beste Veranlagungsart können Sie auf der Seite "Optimierung der Veranlagung" auswählen.

Bezeichnung der Religionsgemeinschaft

Tragen Sie hier den Namen Ihrer Religionsgemeinschaft ein, wenn Sie in der Liste "Sonstige kirchensteuerpflichtige Religionsgemeinschaft" ausgewählt haben.

Lohnsteuer kompakt berechnet in diesem Fall die Kirchensteuer analog zu den Vorgaben für die großen Glaubensgemeinschaften.

Wohnsitz im Ausland

Falls Sie einen Wohnsitz im Ausland unterhalten, wählen Sie "Ja" aus und geben in den Feldern die vollständige Auslandsanschrift ein.

Hausnummernzusatz

Tragen Sie hier einen eventuell vorhandenen Hausnummernzusatz ein.

Adressergänzung

Tragen Sie hier einen eventuell vorhandene Adressergänzung (z.B. Hinterhaus) ein.

Steuer-Identifikationsnummer

Tragen Sie hier die 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer ein, die Ihnen schriftlich vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt wurde.

In der Regel finden Sie Ihre Identifikationsnummer ("IdNr.") auch im Einkommensteuerbescheid oder in der Lohnsteuerbescheinigung.

Sollten Sie Ihre Steuer-ID nicht finden, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung auch ohne Steuer-ID bei Ihrem Finanzamt einreichen. Ihre Steueridentifikationsnummer ist Ihrem Finanzamt bekannt.

Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Steuer-ID beim Bundeszentralamt für Steuern erneut anzufordern. Die Steuer-ID wird Ihnen dann per Brief mitgeteilt.

Hausnummer

Tragen Sie hier die Hausnummer ein.

Sie haben Hinterbliebenenbezüge erhalten.

Setzen Sie hier ein Häkchen, um den Hinterbliebenenpauschbetrag zu beantragen.

Ein Hinterbliebenenpauschbetrag steht Ihnen zu, wenn Ihnen laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt wurden.

Hinterbliebenenbezüge werden in der Regel im Rahmen des Bundesversorgungsgesetzes, nach Beamtenrecht oder über die gesetzliche Unfallversicherung geleistet.

Zum Nachweis müssen Sie dem Finanzamt folgende Belege vorlegen, falls diese nicht bereits in den Vorjahren eingereicht wurden:

  • Rentenbescheid oder
  • Bescheinigung des Versorgungsträgers
Sie wollen Angaben zu einer Behinderung machen.

Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie Angaben zu einer Behinderung machen und den Pauschbetrag für Behinderte beantragen wollen.

Wurde eine Behinderung bescheinigt, steht Ihnen ein Behindertenpauschbetrag ab einem Behinderungsgrad von 25 % zu.

Religion

Geben Sie hier an welcher Religionsgemeinschaft Sie im Jahr 2015 angehört haben.

Haben Sie die Religionsgemeinschaft gewechselt, wählen Sie die Religionsgemeinschaft aus, der Sie im Dezember 2015 angehört haben.

Im Fall eines Kirchenaustritts im Jahr 2015 wählen Sie bittte die Religionsgemeinschaft, der Sie zuletzt angehörten, und geben den Zeitraum ein, in dem Sie Mitglied der Religionsgemeinschaft waren. Für die verbleibenden Monate des Jahres fällt dann keine Kirchensteuer an.

Wenn Sie das ganze Jahr über keiner erhebungsberechtigten Religionsgemeinschaft angehörten oder wenn Sie im Steuerjahr 2015 im Ausland lebten und daher nicht kirchensteuerpflichtig waren, wählen Sie "keine Religion / nicht kirchensteuerpflichtig" aus.

Ist Ihre Glaubensgemeinschaft nicht in der Liste, gleichwohl aber zur Erhebung von Kirchensteuer berechtigt, wählen Sie "Sonstige kirchensteuerpflichtige Religionsgemeinschaft" aus und geben zusätzlich die Bezeichnung der Religionsgemeinschaft in dem dann erscheinenden Feld an. Lohnsteuer kompakt berechnet in diesem Fall die Krichensteuer analog zu den Vorgaben für die großen Glaubensgemeinschaften.

Religionsschlüssel
Der Religionsschlüssel wird abhängig von der ausgewählten Religionszugehörigkeit - durch Lohnsteuer kompakt automatisch ermittelt.  Gehört man keiner Religionsgemeinschaft an, wird als Kürzel VD eingetragen. Für die Religionsgemeinschaften gibt es folgende Abkürzungen:

  • Evangelisch EV
  • Römisch-katholisch RK
  • Alt-katholische Kirche AK
  • Evangelisch-reformiert RF
  • Französisch-reformiert FR
  • Freie Religionsgemeinschaft Alzey FA
  • Freireligiöse Landesgemeinde Baden FB
  • Freireligiöse Landesgemeinde Pfalz FG
  • Freireligiöse Landesgemeinde Mainz FM
  • Freireligiöse Landesgemeinde Offenbach/M. FS
  • Israelitische Religionsgemeinschaft Baden IB
  • Israelitische Religionsgemeinschaft Württemberg IW
  • Israelitische Gemeinden in Bayern IS
  • Israelitische Kultussteuer Land Hessen IL
  • Israelitische Synagogengemeinde Saar IS
  • Israelitische Kultussteuer Frankfurt (Hessen) IS
  • Jüdische Kultusgemeinden Koblenz und Bad Kreuznach IS
  • Jüdische Kultussteuer Nordrhein-Westfalen JD
  • Jüdische Kultussteuer Hamburg JH
  • Evangelisch-reformierte Kirche Bückeburg VD
  • Evangelisch-reformierte Kirche Stadthagen VD
Geburtsdatum

Geben Sie hier bitte Ihre Geburtsdatum an.

Lohnsteuer kompakt benötigt diese Angabe für verschiedene Berechnungen, wie z.B. für die Ermittlung des Altersentlastungsbetrages und des zusätzlichen Abzugsbetrages für eine freiwillige Pflegeversicherung.

 

Ich war kirchensteuerpflichtiges Mitglied im Jahr 2015!

Haben Sie einer Religionsgemeinschaft das ganze Jahr angehört bzw. wenn Sie das ganze Jahr kirchensteuerpflichtig waren, geben Sie als Datum vom "01.01." bis "31.12." ein.

Sind Sie im Laufe des Jahres einer Kirche beigetreten oder aus dem Ausland nach Deutschland gezogen, geben Sie als "von"-Datum den Zeitpunkt des Kircheneintritts an. Bei Eintritt oder Zuzug aus dem Ausland berücksichtigt das Finanzamt automatisch, dass die Kirchensteuerpflicht erst mit dem Anfang des auf den Beginn der Religionszugehörigkeit folgenden Monat beginnt.

Im Fall eines Kirchenaustritts im vergangenen Jahr geben Sie als "bis"-Datum den Tag das Kirchenaustritts an. Im Todesfall geben Sie das Sterbedatum an.

Je nach dem wird dann vom Finanzamt automatisch des Ende der Kirchensteuerpflicht berücksichtigt. Sie müssen in diesem Fall spätestens mit der Steuererklärung eine Bescheinigung über den erfolgten Kirchenaustritt beifügen.

Postleitzahl

Geben Sie hier bitte Ihre Postleitzahl des Wohnortes zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung an.

Aufgrund Ihrer Angaben macht Lohnsteuer kompakt Ihnen u.a. auch einen Vorschlag für die korrekte Wahl des zuständigen Finanzamtes und für die Ermittlung der Kilometer zu Ihrem Arbeitsort für die Berechnung der Entfernungspauschale.

Telefonnummer

Geben Sie hier die Telefonnummer ein, unter der Sie tagsüber zu erreichen sind.

Diese Angabe kann freiwillig gemacht werden. Wenn der Sachbearbeiter des Finanzamts Rückfragen zu Ihrer Einkommensteuererklärung hat, erleichtert dies die Kontaktaufnahme.

Wohnort

Geben Sie hier den Namen Ihres Wohnortes zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung an.

Aufgrund Ihrer Angaben macht Lohnsteuer kompakt Ihnen u.a. auch einen Vorschlag für die korrekte Wahl des zuständigen Finanzamtes und für die Ermittlung der Entfernungskilometer zu Ihrem Arbeitsort für die Berechnung der Entfernungspauschale.

Wohnsitzstaat

Wählen Sie hier das Land aus, in dem Sie zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung wohnen.

Postleitzahl und Wohnort im Ausland

Geben Sie hier Ihre Postleitzahl und den Wohnort im Ausland zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung an.

Straße (derzeitige Adresse)

Geben Sie hier Ihre derzeitige Wohnanschrift zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung an.

Machen Sie hier bitte folgende Angaben:

  • 1. Feld: Straßennamen,
  • 2. Feld: Hausnummer (z.B. "13")
  • 3. Feld: Hausnummernzusatz (z.B. "A")

Aufgrund Ihrer Angaben macht Lohnsteuer kompakt Ihnen u.a. auch einen Vorschlag für die korrekte Wahl des zuständigen Finanzamtes und für die Ermittlung der Entfernungskilometer zu Ihrem Arbeitsort für die Berechnung der Entfernungspauschale.

Ausgeübter Beruf

Geben Sie hier an, welchen Beruf Sie zur Zeit ausüben.

Die Angabe zum ausgeübten Beruf benötigt das Finanzamt als Hinweis auf die geltend gemachten Werbungskosten. Wenn Sie z.B. in Ihrem Beruf bestimmte Berufsbekleidung benötigen und die Aufwendungen für die Anschaffung von der Steuer absetzen wollen.

Nachnamen

Geben Sie hier Ihren Nachnamen ein.

Ehepaare, die gemeinsam eine Steuererklärung (=Zusammenveranlagung) abgeben, müssen als "Steuerpflichtigen" für das Finanzamt den Ehemann angeben.

Ist der Ehemann im Jahr 2015 oder späterverstorben, geben Sie trotzdem den Nachnamen des Ehemanns als "Steuerpflichtigen" an.

Eingetragene Lebenspartner mit gemeinsamer Steuererklärung müssen als "Steuerpflichtigen / Lebenspartner A" angeben:

  • Den Partner, der nach alphabetischer Reihenfolge des Nachnamens zuerst kommt.
  • Bei Namensgleichheit entscheidet die alphabetische Reihenfolge des Vornamens.
  • Ist auch der identisch, der ältere der Partner. 

     


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