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Sonstige Kosten

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2015. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Sonstige Kosten



Was sind Werbungskosten im Zusammenhang mit Vermietung und Verpachtung einer Immobilie?

Von Ihren Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung können Sie die daraus entstandenen Werbungskosten abziehen. Werbungskosten sind Aufwendungen, die dem Erwerb, der Sicherung und der Erhaltung der Immobilie dienen. Dabei werden die Werbungskosten von den Mieteinnahmen abgezogen. Ein positives Ergebnis, also ein Gewinn, erhöht die Summe Ihrer Steuerlast. Ein negatives Ergebnis führt zu einer Steuerersparnis.

Ein durch hohe Werbungskosten entstandener steuerlicher Verlust aus Vermietung und Verpachtung kann dann mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden. Ausschlaggebend für die Eintragung der Werbungskosten in die Steuererklärung ist der Zeitpunkt der Zahlung. Wann die Aufwendungen entstanden sind oder wann Sie die Rechnung erhalten haben, spielt dagegen in der Regel keine Rolle. Sie können auch dann Werbungskosten ansetzen, wenn die Immobilie noch gar nicht vermietet wird. Dazu muss aber eine Vermietungsabsicht vorliegen. Wenn Sie dies tun, wird das Finanzamt die Kosten vorerst anerkennen, aber den Steuerbescheid nur vorläufig erstellen. Vermieten Sie die Immobilie nicht, kann das Finanzamt den Werbungskostenabzug wieder zurücknehmen.

(2015): Was sind Werbungskosten im Zusammenhang mit Vermietung und Verpachtung einer Immobilie?



Welche Kosten kann ich als Werbungskosten absetzen?

Wenn Sie eine Immobilie vermieten, können Sie alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Immobilie entstehen als Werbungskosten absetzen. Dazu zählen unter anderem folgende Ausgaben:

  • Grundsteuer
  • Kreditzinsen und Abschreibung
  • Versicherungsbeiträge
  • Kosten für Strom, Wasser und Heizung, Abwasser, Müllabfuhr etc.
  • Aufwendungen für Hausmeister und Hausverwaltung
  • Schönheitsreparaturen
  • Kosten für Mobiliar bei möblierter Vermietung
  • Fahrtkosten zur Wohnung

Sie können Nebenkosten, die mit dem Mieter abgerechnet werden, auch als Werbungskosten angeben, wenn diese als Einnahmen in die Steuererklärung einfließen.

(2015): Welche Kosten kann ich als Werbungskosten absetzen?


Feldhilfen

Summe der sonstigen Kosten

Summe aller sonstigen Kosten, die Sie bisher erfasst haben.

Bezeichnung der sonstigen Kosten

Hier können Sie die sonstigen Kosten eintragen, die Ihnen in Verbindung mit der Unterhaltung der Immobilie entstanden sind.

Zu den sonstigen Werbungskosten zählen alle Kosten, die weder zu den Abschreibungen, Schuldzinsen, Erhaltungsaufwänden noch zu den Nebenkosten gehören. Sonstige Werbungskosten können z.B. sein:

  • Fahrtkosten PKW
  • Kosten ÖPNV (Straßenbahn, Bus, etc.)
  • Kosten Bahncard (inkl. Kosten für Fotos)
  • Taxikosten
  • Fehlbelegungsabgabe
  • Mietrechtsstreit
  • Räumungskosten
  • Anwaltskosten
  • Gerichtskosten
  • Beiträge zum Haus-/Grundbesitzerverein
  • Vermietungsanzeigen
  • Arbeitszimmer
  • Büromaterial
  • Portokosten
  • Fachliteratur
  • Kontoführungsgebühren
  • Erbbauzinsen
  • Trinkgelder
  • Kosten des Arbeitszimmers
  • Kosten für Vermietungsanzeigen
  • Telefonkosten
Gesamtbetrag

Geben Sie die Höhe der Aufwendungen an.

Zu den sonstigen Werbungskosten zählen alle Kosten, die weder zu den Abschreibungen, Schuldzinsen, Erhaltungsaufwänden noch zu den Nebenkosten gehören. Sonstige Werbungskosten können z.B. sein:

  • Fahrtkosten PKW
  • Kosten ÖPNV (Straßenbahn, Bus, etc.)
  • Kosten Bahncard (inkl. Kosten für Fotos)
  • Taxikosten
  • Fehlbelegungsabgabe
  • Mietrechtsstreit
  • Räumungskosten
  • Anwaltskosten
  • Gerichtskosten
  • Beiträge zum Haus-/Grundbesitzerverein
  • Vermietungsanzeigen
  • Arbeitszimmer
  • Büromaterial
  • Portokosten
  • Fachliteratur
  • Kontoführungsgebühren
  • Erbbauzinsen
  • Trinkgelder
  • Kosten des Arbeitszimmers
  • Kosten für Vermietungsanzeigen
  • Telefonkosten

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