Was ist eine private Rente?
In dem Bereich "Private Renten" werden insbesondere alle lebenslangen Renten aus privaten Rentenversicherungen erfasst sowie bestimmte zeitlich befristete Renten z. B.
- Hinterbliebenenrenten,
- Berufsunfähigkeitsrenten und
- Erwerbsunfähigkeitsrenten
(2015): Was ist eine private Rente?
Wie wird eine private Rente besteuert?
Private Leibrenten werden immer mit dem Ertragsanteil besteuert. Die Höhe des steuerpflichtigen Ertragsanteils richtet sich nach dem Lebensalter des Rentenberechtigten zu Beginn des Rentenbezugs. Der so ermittelte Ertragsanteil beträgt z. B. bei Beginn der Rente nach vollendetem...
... 60. Lebensjahr: 22%
... 61. Lebensjahr: 22%
... 62. Lebensjahr: 21%
... 63. Lebensjahr: 20%
... 64. Lebensjahr: 19%
... 65. Lebensjahr: 18%
Sind diese Renten auf eine bestimmte Laufzeit beschränkt, ist der besondere Ertragsanteil gemäß § 55 EStDV maßgebend. Die Höhe des Ertragsanteils hängt hier nicht vom Alter bei Rentenbeginn ab, sondern richtet sich nach der Dauer der Rentenzahlung. Bei einer Laufzeit von beispielsweise zehn Jahren beträgt der besondere Ertragsanteil 12 % der Rentenbezüge.
(2015): Wie wird eine private Rente besteuert?
Wie werden Rentennachzahlungen versteuert?
Erhalten Sie eine Rentennachzahlung über einen Zeitraum länger als zwölf Monate, dann zählt dies als Vergütung für mehrjährige Tätigkeit zu den außerordentlichen Einkünften. Diese Einkünfte können steuerlich günstiger nach der so genannten Fünftelregelung besteuert werden.
Hierbei wird das begünstigte Einkommen aus dem zu versteuernden Einkommen herausgerechnet und anschließend ein Fünftel hiervon wieder dazugerechnet. Dann wird die Einkommensteuer für das zu versteuernde Einkommen berechnet, einmal mit und einmal ohne Fünftelbetrag. Die Differenz wird verfünffacht. So ergibt sich die Steuer für die außerordentlichen Einkünfte.
Das Finanzamt prüft automatisch, welche Berechnung für Sie die günstigere ist. Zur richtigen Berechnung müssen Sie Ihre erhaltene Nachzahlung gesondert eintragen. Werbungskosten, die Ihnen im Zusammenhang mit der Nachzahlung (Gerichts- oder Anwaltsgebühren) entstanden sind, tragen Sie ebenfalls gesondert ein.
(2015): Wie werden Rentennachzahlungen versteuert?