Welche Renten- und Lebensversicherungen kann ich angeben?
Beiträge zu Rentenversicherungen mit und ohne Kapitalwahlrecht und zu Kapitallebensversicherungen mit mindestens zwölf Jahren Laufzeit können im Rahmen der "anderen Vorsorgeaufwendungen" angegeben werden. Dies gilt aber nur dann, wenn der Laufzeitbeginn der Versicherung sowie die erste Beitragszahlung vor dem 1.1.2005 liegen.
Sie werden allerdings nur dann berücksichtigt, wenn der abzugsfähige Höchstbetrag von 1.900 Euro (Arbeitnehmer, Rentner) bzw. 2.800 Euro (Selbständige) noch nicht mit Beiträgen zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft ist.
Was bedeutet das Kapitalwahlrecht?
Bei einer privaten Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht kann der Versicherungsnehmer am Ende der Laufzeit entscheiden, ob er die angesparten Erträge als monatliche Rente oder als einmalige Auszahlung erhalten möchte. Eine Kapitallebensversicherung bietet im Todesfall den gleichen Schutz wie die Risiko-Lebensversicherung. Darüber hinaus ist sie aber gleichzeitig ein Sparvertrag. Das unterscheidet die Kapital-Lebensversicherung von der Risiko-Lebensversicherung, die nur dann zahlt, wenn der Versicherte während der Vertragslaufzeit stirbt. Lebt er länger als die vereinbarte Laufzeit, verfallen die eingezahlten Beiträge zur Risikolebensversicherung.
(2015): Welche Renten- und Lebensversicherungen kann ich angeben?