(2015)
Steuern sparen mit Spenden
Mit einer Spende kann nicht nur die Arbeit einer Hilfsorganisation unterstützt werden. Der Steuerzahler mindert damit auch die eigene Steuerlast. Trotzdem sollte die wohltätige Geste im Vordergrund stehen. Deshalb ist wichtig zu wissen, wer die Spende erhält und was diese mit dem Geld macht.
Eine Orientierung bietet das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI). Die Nicht-Regierungsorganisation vergibt an seriöse Organisationen ein Spendensiegel. Dafür müssen die Spendensammler müssen dabei bestimmte Kriterien erfüllen. So bewertet das DZI die Verwendung der Spendengelder, die Kosten der Spendenwerbung sowie die Verwaltungskosten. Werbe- und Verwaltungsausgaben dürfen beispielsweise ein „vertretbares Maß“ nicht übersteigen. Gemessen an den Gesamtausgaben einer gemeinnützigen Organisation ist ein Anteil von über 35 Prozent nicht mehr vertretbar.
Hat eine Organisation das Spendensiegel erhalten, darf sie damit auf ihrer Internetseite und anderen Publikationen werben. Die DZI listet derzeit rd. 250 Spendenorganisationen, von A wie „action medeor“ bis Z wie „Zukunftsstiftung Entwicklungshilfe“. Sollte eine Organisation das Siegel nicht tragen, bedeutet das nicht, dass diese unseriös arbeitet, denn für den freiwilligen „Spenden-TÜV“ müssen die Antragssteller jedes Jahr Gebühren an die DZI zahlen.
In diesem Fall hilft ein Blick in den Jahresbericht des jeweiligen Vereins. Durch diese Zahlen erfährt man im Allgemeinen mehr über die Verwendung der Gelder, als durch ein Werbe-Info-Faltblatt.
Neben einem ruhigen Gewissen hat der Spender den positiven Nebeneffekt, seine Steuerlast senken zu können, denn Spenden können als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.
Die im Veranlagungsjahr 2015 gespendete Summe wird dafür in die Einkommensteuererklärung (Mantelbogen) eingetragen. Bis 2006 wurde bereits ab einer Spende in Höhe von 100 Euro ein Spendennachweis verlangt. Die Höhe dieser Nachweisgrenze wurde zum 1. Januar 2007 auf 200 Euro angehoben. In der Regel versenden die Spendenorganisationen unaufgefordert – am Anfang des darauf folgenden Jahres – die entsprechenden Nachweise an die finanziellen Unterstützer. Für Spenden unter 200 Euro fordert das Finanzamt vom Steuerzahler entsprechende Banknachweise, wie einen Überweisungsbeleg und einen Kontoauszug.
Aber Vorsicht, der Finanzbeamte lässt nicht jede Spende und nicht jeden Mitgliedsbeitrag als Sonderausgabe gelten. Mitgliedsbeiträge für den Sportverein kann der Steuerzahler zum Beispiel nicht absetzen. Auch Beiträge für den Karnevals-, den Heimat-, den Tierzucht- oder den Gesangsverein erkennt das Finanzamt nicht an. Wenn Sie aber einem Verein angehören, der sich im Bereich Natur, Wohlfahrt, Gender, Tier- oder Denkmalschutz engagiert, dürfen Sie sowohl Ihre Spenden als auch Ihren Mitgliedsbeitrag von der Steuer absetzen.
Im Gegensatz zu den Spenden an gemeinnützige Organisationen erhält man bei Parteispenden (oder Mitgliedsbeiträgen) eine unmittelbare Steuerermäßigung von 50 Prozent, allerdings höchstens 825 Euro (Ledige) bzw. 1.650 Euro (Verheiratete). Der darüber hinausgehende Spendenbetrag kann zusätzlich als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Der Höchstbetrag liegt dabei für Ledige bei 1.650 Euro und für Verheiratete bei 3.300 Euro.
Übrigens können neben Geld- auch Sachspenden steuerlich geltend gemacht werden. Wenn Sie Ihre alten Kleider einer gemeinnützigen Organisation spenden möchten, benötigen Sie von dieser eine Spendenbescheinigung, die den Marktwert und den Zustand der Kleidungsstücke auflistet.
Rechner
- Erbschaftsteuer-Rechner: Bei Erbschaften kassiert der Staat mit. Für nahe Angehörige gibt es allerdings hohe Freibeträge. Der Rechner ermittelt die Erbschaftsteuer abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis.
- Einkommensteuer-Rechner: Sie wollen die wahrscheinliche Höhe der Einkommensteuer ganz schnell berechnen? Nutzen Sie unseren Einkommensteuer-Rechner um die aus Ihrem zu versteuernden Einkommen resultierende Steuerlast zu ermitteln.
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