(2015)
Wie lange habe ich rückwirkend Anspruch auf Kindergeld?
Ein Antrag auf Kindergeld ist auch rückwirkend bis zu vier Jahre möglich. Für die Berechnung der Freibeträge ist es unerheblich, ob Sie tatsächlich Kindergeld erhalten haben oder nicht. Wenn das Finanzamt im Rahmen der Günstigerprüfung die Höhe von Kindergeld und Kinderfreibetrag vergleicht, wird nicht Ihr tatsächlich erhaltenes Kindergeld erfasst, sondern lediglich Ihr Anspruch. Bei der Einkommensteuerveranlagung prüft das Finanzamt, ob die Steuerersparnis aus dem Kinderfreibetrag und dem BEA-Freibetrag höher ist als das Kindergeld. Ist das der Fall, werden die Freibeträge berücksichtigt. Das Kindergeld wird dann bei der Berechnung der festzusetzenden Einkommensteuer hinzu gerechnet.
Sind die Freibeträge geringer als das Kindergeld, bleibt es beim Kindergeld. Das Kindergeld ist also eine Art Vorauszahlung auf den möglichen Steuervorteil. Seit 2004 wird im Rahmen der Günstigerprüfung der Anspruch auf Kindergeld zugrunde gelegt, auch wenn faktisch kein Kindergeld ausgezahlt wurde. Vorher diente noch das tatsächlich gezahlte Kindergeld als Basis. Auf diese Weise muss der Steuerbescheid nicht mehr geändert werden, falls die Eltern einen Antrag auf Kindergeld nachträglich stellen. Derzeit müssen Sie als Eltern also immer zuerst den Antrag auf Kindergeld stellen, auch wenn Sie darauf spekulieren, dass für Sie die Freibeträge günstiger ausfallen. Das Kindergeld wird in jedem Fall der Einkommensteuer hinzugerechnet.
Rechner
- Einkommensteuer-Veranlagungsrechner: Ob eine gemeinsame oder Einzelveranlagung von Ehegatten günstiger für Sie ist, rechnet Ihnen der Veranlagungsrechner aus.
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