(2015)
Was ist eine gesetzliche Leibrente?
Leibrenten sind gleichbleibende Bezüge, die an das Leben einer Person gebunden sind. Leibrenten und andere Leistungen aus den gesetzlichen Rentenversicherungen, der landwirtschaftlichen Alterskasse und den berufsständischen Versorgungseinrichtungen unterliegen nur mit einem bestimmten Anteil der Besteuerung, der sich nach dem Jahr des Rentenbeginns richtet. Falls Sie eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen haben, können Sie von dieser als Ausfüllhilfe eine „Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt“ über Ihre bezogenen Renteneinkünfte anfordern. Diese wird Ihnen dann in den Folgejahren automatisch unaufgefordert zugesandt. Bei Beginn der Rente im Jahr 2015 beträgt der Besteuerungsanteil 70 %.
Eintragungen in der Steuererklärung zur Höhe des Besteuerungsanteils sind nicht erforderlich. Der steuerfreie Teil der Rente wird in dem Jahr, das dem Jahr des Rentenbeginns folgt, ermittelt und gilt grundsätzlich für die gesamte Laufzeit des Rentenbezugs. Im Rahmen der Rentenbesteuerung der Folgejahre wird dieser vom Jahres(brutto)rentenbetrag abgezogen. Rentenerhöhungen, die auf einer regelmäßigen Rentenanpassung beruhen, werden in voller Höhe besteuert. Das Gleiche gilt auch für Leistungen aus privaten Basisrentenverträgen (sog. Rürup-Renten).
Leibrenten sind insbesondere
- Altersrenten,
- Erwerbsminderungsrenten,
- Erwerbsunfähigkeitsrenten,
- Berufsunfähigkeitsrenten,
- Hinterbliebenenrenten als Witwen- / Witwerrenten,
- Waisenrenten oder
- Erziehungsrenten.
Anzugeben sind auch einmalige Leistungen, die z. B. als Sterbegeld oder als Abfindung von Kleinbetragsrenten ausgezahlt werden. Wenn Sie als Verfolgte / Verfolgter nationalsozialistischer Gewaltherrschaft i. S. d. § 1 Bundesentschädigungsgesetz (BEG) anerkannt wurden und bei der Berechnung Ihrer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung rentenrechtliche Zeiten aufgrund der Verfolgung berücksichtigt wurden, teilen Sie das bitte dem Finanzamt formlos mit. Solche Zeiten können z. B. nach dem Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG), dem Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung (WGSVG) oder nach dem Fremdrentengesetz (FRG) berücksichtigt worden sein. Dies gilt auch für Witwen- / Witwerrenten, wenn der Verstorbene als Verfolgter i. S. d. § 1 BEG anerkannt war und die Rentenleistung entsprechende rentenrechtliche Zeiten enthält. Das Finanzamt wird prüfen, ob diese Rente steuerfrei ist.
Rechner
- Rechner für die Rentenbesteuerung: Müssen Sie Ihre ganze Rente versteuern oder nur einen Teil? Mit unserem Rechner zur Rentenbesteuerung ermitteln Sie schnell und einfach den Besteuerungsanteil der Rente und den Rentenfreibetrag.
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