(2015)
Was bedeutet das Alterseinkünftegesetz für meine Lebensversicherung?
Mit dem In-Kraft-Treten des Alterseinkünftegesetzes im Jahre 2005 wurden die bisherigen steuerfreien Auszahlungen der Erträge aus Kapitallebensversicherungen so gut wie abgeschafft. Die ausgezahlten Beträge sind mittlerweile grundsätzlich in voller Höhe steuerpflichtig. Allerdings gibt es auch hier eine Ausnahme: Läuft der Vertrag länger als zwölf Jahre und wird die Versicherungssumme erst nach dem 60. Lebensjahr ausbezahlt, muss nur die Hälfte der ausgezahlten Erträge versteuert werden. Bei Vertragsabschluss ab 2012 wurd auf das 62. Lebensjahr abgestellt.
Falls sich der Versicherungsnehmer die Versicherungssumme in Form einer regelmäßigen Rente auszahlen lässt, muss sogar nur der Ertragsanteil versteuert werden. Der Ertragsanteil ist der Teil der Rentenzahlung, der aus Kapitalerträgen stammt. Der Ertragsanteil wird vom Gesetzgeber festgelegt und richtet sich nach dem Alter des Empfängers zu Beginn der Rentenzahlung. Haben Versicherungsnehmer vor, sich ihre Kapital-Lebensversicherung in Form einer Rente auszahlen zu lassen, ist die Steuerlast seit 2005 gegenüber den älteren Regelungen deutlich gesunken.
Ebenfalls als Lebensversicherungen anerkannt werden: Ausbildungs- und Aussteuerversicherungen, Berufsunfähigkeits- und Unfall- Zusatzversicherungen zu Lebensversicherungen sowie Unfallversicherungen mit Prämienrückzahlung.
Außerdem: Dread Disease Versicherungen, also Versicherungen, die bereits im Fall einer schweren Erkrankung leisten.
Auch Beiträge zu Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht mit Laufzeitbeginn und erster Beitragszahlung vor 2005 können geltend gemacht werden. Beiträge zu Versorgungs- und Pensionskassen sowie Witwen-, Waisen- und Sterbekassen werden ebenfalls in die entsprechenden Felder eingetragen, je nachdem, ob die Leistung als Kapital oder als regelmäßige Rente ausgezahlt wird. Das gilt jedoch nicht für steuerlich geförderte Altersvorsorgebeiträge, zum Beispiel die so genannte Riester-Rente. Beiträge hierfür müssen gesondert geltend gemacht werden. Auch Beiträge zu einer fondsgebundenen Lebensversicherung können nicht als Sonderausgaben abgezogen werden.
Rechner
- Förderrechner Riester-Rente: Mit dem Riester-Rechner können Sie Ihre persönlichen Daten zur Riester-Rente berechnen. Der Rechner ermittelt wie hoch die verschiedenen Zulagen ausfallen und welche Höchstgrenzen für Sie relevant sind.
- Rechner für die Rentenbesteuerung: Müssen Sie Ihre ganze Rente versteuern oder nur einen Teil? Mit unserem Rechner zur Rentenbesteuerung ermitteln Sie schnell und einfach den Besteuerungsanteil der Rente und den Rentenfreibetrag.
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