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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2015) Wie kann ich weitere Kosten bei Pflege geltend machen?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2015. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2023 finden Sie unter:
(2023): Wie kann ich weitere Kosten bei Pflege geltend machen?

Kosten für eine Pflegekraft oder krankheits- und behinderungsbedingte Kosten können Sie – anstatt den Pflegepauschbetrag in Anspruch zu nehmen – als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art geltend machen. Hier ist der Abzug nicht auf 924 Euro begrenzt, sondern in unbegrenzter Höhe möglich, wobei das Finanzamt jedoch eine zumutbare Belastung anrechnet. Die zumutbare Belastung richtet sich nach Ihrem Einkommen, Familienstand und der Zahl Ihrer Kinder und beträgt ein bis sieben Prozent der gesamten Einkünfte.

Tipp

Sie können die Pflegeleistungen auch als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen. So können Sie eine Steuerermäßigung von 20 Prozent Ihrer Kosten, maximal jedoch 4.000 Euro, als Steuerermäßigung erhalten, wenn Sie eine Pflegekraft für sich oder einen Angehörigen zahlen oder wenn ein ambulanter Pflegedienst bei der Pflege hilft.

 

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