Was mache ich bei fehlerhaften oder unvollständigen VaSt-Daten?
Wichtig: Es werden zwar bereits viele Daten durch die Finanzverwaltung elektronisch im Rahmen der vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt) bereitsgestellt, doch vollständig ist Ihre Steuererklärung damit in der Regel noch lange nicht. Vor allem wenn Sie sich eine optimale Steuererstattung versprechen, sollten Sie zahlreiche weitere Angaben ergänzen und gegebenenfalls Nachweise über entstandene Aufwendungen nachreichen. Dazu gehören zum Beispiel Ausgaben wie Fahrtkosten, Umzugskosten, haushaltsnahe Dienstleistungen oder Krankheitskosten.
Lohnsteuer kompakt unterstützt Sie dabei, alle Ihre Aufwendungen in der Steuererklärung geltend zu machen.
Fehlerhafte Daten müssen von Ihnen selbständig korrigiert werden. Wer einen Fehler nicht berichtigt, ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich. Ihnen können nur Daten angezeigt werden, die z.B. von Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Versicherung an die Steuerverwaltung übermittelt wurden.
Bei fehlerhaften oder unvollständigen Daten wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Datenübermittler (Arbeitgeber, Versicherung, Rententräger, u.a.).
Eine Korrektur durch das Finanzamt ist in der Regel nicht möglich. Trotz Bereitstellung der Daten durch den Fiskus übernimmt dieser keine Gewähr für deren Richtigkeit! Sehen Sie daher den Datenabruf als reine Hilfestellung an, um die Steuererklärung schneller zu bearbeiten.
Rechner
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