Was ist das Faktorverfahren?
Das Faktorverfahren ist eine Option für Ehegatten oder Lebenspartner, die ihre Steuerlast während des Jahres möglichst gerecht verteilen möchten. Es kann anstelle der Steuerklassenkombination III/V oder ergänzend zur Steuerklassenkombination IV/IV gewählt werden.
Wie funktioniert das Faktorverfahren?
- Beide Ehepartner oder Lebenspartner bleiben in Steuerklasse IV.
- Das Finanzamt berechnet einen Faktor (kleiner als 1), der auf die Lohnsteuer jedes Partners angewendet wird.
- Dieser Faktor sorgt dafür, dass die Lohnsteuerabzüge während des Jahres die steuerliche Entlastung des Splittingverfahrens berücksichtigen.
Vorteil: Jeder Partner profitiert bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug vom Grundfreibetrag und einer realistischen Steuerverteilung. Dadurch werden Nachzahlungen am Jahresende vermieden.
Wie wird der Faktor berechnet?
Der Faktor ergibt sich aus dem Verhältnis der voraussichtlichen Einkommensteuer im Splittingverfahren zur Summe der Lohnsteuer nach Steuerklasse IV/IV.
Beispiel:
- Partner A: Arbeitslohn 30.000 Euro (Lohnsteuer in Klasse IV: 3.951 Euro).
- Partner B: Arbeitslohn 12.000 Euro (Lohnsteuer in Klasse IV: 77 Euro).
- Gesamte Lohnsteuer (IV/IV): 4.028 Euro.
- Einkommensteuer (Splittingverfahren): 3.586 Euro.
- Faktor: 3.586 € ÷ 4.028 € = 0,890.
Die Arbeitgeber wenden den Faktor auf die jeweilige Lohnsteuer an:
- Partner A: 3.951 € × 0,890 = 3.516 €.
- Partner B: 77 € × 0,890 = 68 €.
Gesamte Lohnsteuer nach Faktorverfahren: 3.584 € (entspricht der festzusetzenden Einkommensteuer).
Vergleich: III/V und IV/IV mit Faktorverfahren
- Steuerklassenkombination III/V: Die Lohnsteuer wird zunächst geringer berechnet, führt aber meist zu einer Nachzahlung bei der Einkommensteuerveranlagung.
- IV/IV mit Faktorverfahren: Die Lohnsteuer wird realistisch verteilt, sodass keine Nachzahlung entsteht (sofern keine weiteren Einkünfte vorliegen).
Wichtige Hinweise zum Faktorverfahren
- Pflicht zur Steuererklärung: Wie bei der Kombination III/V ist auch beim Faktorverfahren eine Einkommensteuererklärung erforderlich.
- Automatische Einstufung in IV/IV: Seit dem 1.1.2018 werden Ehegatten und Lebenspartner bei Eheschließung automatisch in Steuerklasse IV/IV eingestuft.
Vorteile des Faktorverfahrens
- Gerechte Verteilung der Steuerlast während des Jahres.
- Vermeidung hoher Nachzahlungen bei der Einkommensteuerveranlagung.
- Flexibilität durch Anpassung an die individuelle Einkommenssituation.
Fazit: Das Faktorverfahren ist eine sinnvolle Alternative für Ehegatten und Lebenspartner, die ihre Steuerbelastung gleichmäßig verteilen und Nachzahlungen vermeiden möchten. Es kombiniert die Vorteile der Steuerklassen IV/IV mit einer realistischen Berücksichtigung des Splittingverfahrens.
Rechner
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