Welche Steuerklassen gibt es?
Die Steuerklasse bestimmt die Höhe der monatlichen Lohnsteuer und ist ein wesentlicher Faktor für Ihre finanzielle Planung. In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen, die je nach persönlicher Lebenssituation gelten.
Steuerklasse I: Für Alleinstehende und Geschiedene
- Gilt für ledige, geschiedene oder dauerhaft getrennt lebende Arbeitnehmer.
- Verheiratete Arbeitnehmer, deren Ehepartner im Ausland lebt.
- Verwitwete Arbeitnehmer, wenn der Ehepartner vor dem 1. Januar 2014 verstorben ist.
- Arbeitnehmer mit beschränkter Steuerpflicht in Deutschland.
Steuerklasse II: Für Alleinerziehende mit Entlastungsbetrag
- Gilt für Alleinerziehende, die alleinstehend sind und einen Haushalt führen, in dem mindestens ein Kind lebt.
- Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag für das Kind besteht.
- Das Kind ist mit Haupt- oder Nebenwohnsitz beim Arbeitnehmer gemeldet.
Einschränkungen:
- Die Steuerklasse II entfällt, wenn der Alleinerziehende in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt oder eine andere volljährige Person im Haushalt finanziell oder tatsächlich zur Haushaltsführung beiträgt.
- Muss beim Finanzamt beantragt werden, z. B. mit dem amtlichen Vordruck „Versicherung zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende“.
Steuerklasse III: Für Ehepaare mit einem Hauptverdiener
- Gilt auf Antrag für verheiratete oder verpartnerte Arbeitnehmer, wenn beide Partner im Inland wohnen und nicht getrennt leben.
- Ehepaare, bei denen ein Partner keinen Arbeitslohn bezieht oder in Steuerklasse V eingereiht wird.
Sonderregelung für Verwitwete:
- Im Jahr nach dem Tod des Ehepartners gehört der verwitwete Arbeitnehmer in Steuerklasse III, wenn der Partner nach dem 31. Dezember 2013 verstorben ist und beide Partner am Todestag zusammengelebt haben.
Steuerklasse IV: Für Ehepaare mit ähnlichem Einkommen
- Gilt für Ehepaare oder Lebenspartner, die beide Arbeitslohn beziehen, im Inland wohnen und nicht getrennt leben.
- Regelfall seit 2018: Steuerklassenkombination IV/IV.
Option: Das Faktorverfahren kann zusätzlich gewählt werden, um die Steuerbelastung individuell aufzuteilen.
Steuerklasse V: Ergänzung zur Steuerklasse III
- Ein Partner wählt Steuerklasse III, der andere wird automatisch in Steuerklasse V eingestuft.
- Sinnvoll bei großen Einkommensunterschieden zwischen den Partnern.
- Pflicht zur Steuererklärung: Bei der Kombination III/V ist eine jährliche Einkommensteuererklärung vorgeschrieben.
Steuerklasse VI: Für Arbeitnehmer mit mehreren Jobs
- Gilt für Arbeitnehmer, die von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn beziehen.
- Der Arbeitslohn aus dem zweiten und weiteren Dienstverhältnis wird nach Steuerklasse VI besteuert.
- Es empfiehlt sich, Steuerklasse VI für den Job mit dem geringeren Einkommen zu nutzen.
Fazit: Die Wahl der richtigen Steuerklasse ist entscheidend, um die monatliche Steuerbelastung zu optimieren. Während Steuerklasse I bis II für Alleinstehende gelten, können Ehepaare zwischen verschiedenen Kombinationen wählen, je nach Einkommensverhältnissen. Steuerprogramme wie Lohnsteuer kompakt oder eine Beratung beim Finanzamt helfen, die opt
Rechner
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