Dürfen Ehepaare getrennte Steuererklärungen abgeben?
Ehepaare, die beide einkommensteuerpflichtig sind, können zwischen der Zusammenveranlagung und der Einzelveranlagung wählen. Die Wahl der Veranlagungsart beeinflusst sowohl die Steuerlast als auch den administrativen Aufwand.
Zusammenveranlagung
Bei der Zusammenveranlagung geben beide Ehepartner eine gemeinsame Steuererklärung ab. Dabei werden alle Einkünfte beider Partner zusammengerechnet, und das sogenannte Ehegattensplitting angewendet. Dieses Splittingverfahren ist besonders vorteilhaft, wenn ein Ehepartner deutlich mehr verdient als der andere, da es zu einer steuerlichen Entlastung führen kann.
Einzelveranlagung
Im Gegensatz dazu gibt bei der Einzelveranlagung jeder Ehepartner eine eigene Steuererklärung ab. Die Einkünfte und steuerlichen Abzüge werden individuell berücksichtigt. Diese Veranlagungsart ist sinnvoll, wenn beide Partner ähnliche Einkommen haben oder bestimmte steuerliche Vorteile, wie Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen, separat geltend gemacht werden sollen.
Einfluss eines Ehevertrags
Falls ein Ehevertrag besteht, insbesondere bei einer Gütergemeinschaft, sollte dies in der Steuererklärung angegeben werden. Eine Gütergemeinschaft bedeutet, dass das getrennte Vermögen der Ehepartner gemeinschaftliches Vermögen wird. Dies kann steuerliche Auswirkungen haben, zum Beispiel die Nichtanerkennung von Arbeitsverträgen zwischen Ehepartnern durch das Finanzamt.
Fazit: Ehepaare haben die Möglichkeit, ihre Steuererklärungen getrennt oder gemeinsam abzugeben. Die optimale Veranlagungsart hängt von den individuellen Einkommensverhältnissen und steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten ab. Ein Steuerberater oder ein entsprechendes Steuerprogramm kann helfen, die beste Option zu ermitteln.
Rechner
- Steuerberaterkosten berechnen: Die Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV) regelt ganz genau welche Gebühren ein Steuerberater abrechnen darf. Unser Rechner sagt Ihnen, mit welchen Kosten Sie abhängig von Ihrem Steuerfall rechnen müssen.
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